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Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern

30. Januar 2024

Die Aufgaben der Stadt Rheinau sowie der Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Ottenhöfen, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach im Bereich Gutachterausschuss werden im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit vom Team des Gemeinsamen Gutachterausschuss Achern erfüllt.

Der Gutachterausschuss ist verantwortlich, umfangreiche Datenlieferungen wie beispielsweise flächendeckende und nachvollziehbar abgeleitete Bodenrichtwerte zu erbringen. Eine der hoheitlichen Aufgaben des Gutachterausschusses ist es, durch objektive Informationen über das Marktgeschehen eine möglichst hohe Transparenz am Immobilienmarkt zu schaffen. Dabei ist für die qualifizierte Erfüllung der im Baugesetzbuch beschriebenen Aufgaben, wie zum Beispiel die Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlichen Daten wie Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren oder Vergleichsfaktoren, neben der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter des Gutachterausschusses auch eine möglichst große Datengrundlage erforderlich. In diesem Zusammenhang ergeben sich durch den gemeinsamen Gutachterausschuss auch dahingehend Vorteile, dass durch die gestiegene Anzahl der für die Auswertung zur Verfügung stehenden Kaufpreise eine größere Basis für die Ableitung der Wertermittlungsdaten zur Verfügung steht.

Der hauptamtliche Vorsitzende Stephan Lorenz-Feurer ist Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute oder unbebaute Grundstücke geht. „Der Auftragsanlass kann hier sehr vielseitig sein, Regelung von Erb- oder Scheidungsangelegenheiten, Bewertung von Nießbrauchs- und Wohnrechten, Entnahme von Immobilien aus dem Betriebsvermögen, Auflösung von landwirtschaftlichen Betrieben oder als Grundlage für einen geplanten Verkauf. Wir sind für alle Eigentümer in Sachen Verkehrswertbewertung der richtige Ansprechpartner, ob vom kleinen Ackergrundstück über das klassische Einfamilienhaus, Geschosswohnungsbau oder Gewerbe- und Industriebetriebe“, so der Vorsitzende. Unterstützt wird er durch die Geschäftsstellenleitung des Gutachterausschusses Maria Fallert; Helga Fontana und Leonie Horosilov ergänzen das hauptamtliche Team. Ehrenamtlich stehen weitere 28 Gutachter zur Unterstützung aus verschiedensten Fachgebieten zur Verfügung. „Um sicherzustellen, dass notwendige Orts- und Detailkenntnisse berücksichtigt werden, ist bei einer Bewertung üblicherweise immer einer der ehrenamtlichen Gutachter aus der jeweiligen Gemeinde bei der Gutachtenerstattung involviert. Das Team des Gemeinsamen Gutachterausschuss Achern freut sich, die Bürgerinnen und Bürger aller beteiligter Kommunen kompetent zu beraten; die Geschäftsstelle ist unter Telefon 07841 642-1323 zu erreichen“, so Lorenz-Feurer. Erstmalig in das Gremium wurden für die nächsten vier Jahre bestellt: Dagmar Köppel (Achern), Klemens Rudolf (Achern), Klaus Berger (Rheinau), Frank Lienhard (Lauf), Franz Faßl (Sasbach), Hubert Vierthaler (Sasbachwalden), Gerhard Herrmann (Ottenhöfen) und Alexander Roth (Ottenhöfen).

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Presse_Neue-Gutachter-scaled.jpg 1607 2560 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-01-30 12:05:062024-03-19 13:04:23Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern

Bauanträge nur in digitaler Form zulässig

25. Januar 2024

Einreichung direkt beim Landratsamt Ortenaukreis
Ab sofort akzeptiert das Baurechtsamt des Ortenaukreises nur noch Unterlagen (Bauvorlagen) in digitaler Form. Diese Änderung betrifft die 29 Städte und Gemeinden, die in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts als untere Baurechtsbehörde fallen.

“Wir haben bereits 2022 die Baugenehmigungsverfahren digitalisiert”, erläutert Amtsleiter Thomas Schaub. “Ab sofort akzeptieren wir ausschließlich Unterlagen, die in digitaler Form, direkt bei uns als zuständiges Baurechtsamt eingereicht werden.” Eine Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde in analoger Form ist ab sofort unzulässig. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und Planenden steht ein nutzerfreundlicher Online-Prozess zur Verfügung. Das Baurechtsamt wird in den digitalen Verfahren über eine Online-Plattform mit den Verfahrensbeteiligten (Antragstellende, Planende und Gemeinden) kommunizieren und auch die Baugenehmigung digital zur Verfügung stellen. Im Jahr 2023 nutzen bereits über 60 Prozent der Antragsstellenden die Möglichkeit der digitalen Antragstellung.

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 8. November 2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen. Damit wurde die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) geändert. Das Gesetz ist am 25. November 2023 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ist, dass alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens oder des Kenntnisgabeverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt bei der Baurechtsbehörde einzureichen sind.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Bauleitplanung-Symbolbild.png 1084 1860 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-01-25 10:07:042024-01-25 11:28:09Bauanträge nur in digitaler Form zulässig

Letzter Briefkasten in der Ortsmitte abgebaut

24. Januar 2024

Durch die Rückmeldungen unserer Bürgerinnen und Bürger haben wir vergangene Woche erfahren, dass der letzte verbleibende Briefkasten in der Ortsmitte von der Post auf Wunsch des privaten Grundstückseigentümers abgebaut wurde.
Die Verwaltung versucht seither mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass an zentraler öffentlicher Stelle baldmöglichst wieder ein Briefkasten zur Verfügung steht.
Bis dahin haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefe in der Postfiliale im Edekamarkt/Landhandel Droll in der Hauptstraße abzugeben, in die Briefkästen

  • am Kopfgarten (Einbiegung “Im Silberloch”),
  • am Hornenberg,
  • in der Hornenbergstraße (Anwesen Nr. 7) und
  • im Aubach (Kreuzung Erlenweg/Lärchenweg)

oder in einem der Nachbarorte einzuwerfen.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Hornenberg-scaled.jpg 1440 2560 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-01-24 13:25:332024-03-19 13:04:34Letzter Briefkasten in der Ortsmitte abgebaut

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des AZV Sasbachtal

19. Januar 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-01-19 00:05:462024-01-19 09:33:31Bekanntmachung der Haushaltssatzung des AZV Sasbachtal

Landesfamilienpass 2024

18. Januar 2024

Ab sofort können die Gutscheinkarten 2024 für den Landesfamilienpass bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 3, abgeholt werden.
Die Verwendung des Passes ist auf die Bedürfnisse der Kinder in unterschiedlichen Familienkonstellationen ausgerichtet. So können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Ausgabe des Landesfamilienpasses 2024 – Voraussetzungen:
Familien können einen Landesfamilienpass erhalten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Hinweise zur Gutscheinkarte
Die speziell bezeichneten Gutscheine Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Kunsthalle Baden-Baden, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Linden-Museum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte Stuttgart, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Residenzschloss Bad Mergentheim, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Kloster Alpirsbach, Kloster und Schloss Bebenhausen, Neues Schloss Meersburg, Residenzschloss Rastatt und Kloster Maulbronn berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen “Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl” – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein “Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl” mehrfach zu besuchen.
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen ist es möglich, dass der Landesfamilienpass nicht anerkennt wird. Das “Junge Schloss” in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.
Da seit 2010 die Broschüre “Staatliche Schlösser und Gärten” von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, empfehlen wir, sich online über die Homepage der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit besitzt. (https://www.schloesser-und-gaerten.de/besucherinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass/).
Der Gutschein Wilhelma berechtigt in der Zeit vom 01.03. – 31.10.2024 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Die Ermäßigung gibt es nur an der Tageskasse und nicht im Online-Verkauf.
Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaberinnen bzw. Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 22.03.2024 und endet am 01.12.2024.
Mit dem Gutschein Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn, kann der Freizeitpark nur einmalig an einem der beiden Tage, am 12.05.2024 oder am 08.09.2024, zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 6 €. Die Tickets für diese beiden Tage sind online zu bestellen.
Im Europa-Park Rust gilt nur das Onlineticket. Dieses kann nur zum regulären Preis erworben werden. Am Sonntag, 08.09.2024, erhalten Landesfamilienpassinhaber mit einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag bei Abgabe des Gutscheins eine 5 Euro-EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.
Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen. Dies gilt auch für das Porsche-Museum in Stuttgart.
Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 Euro (statt 12,50 Euro) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt.
Derzeit ist das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf aufgrund von Umbauarbeiten geschlossen. Ein Eröffnungstermin steht bis dato noch nicht fest. Sofern es öffnet, erhält der Gutschein seine Gültigkeit. Bitte informieren Sie sich daher im Internet, ob das Besucherbergwerk wieder geöffnet ist.
Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, am 22.06.2024 oder am 23.06.2024, gültig und kann an den Kassen vor Ort eingelöst werden.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Familienausflug.jpg 960 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-01-18 12:04:222025-03-20 12:47:41Landesfamilienpass 2024

Festsetzung der Grundsteuer 2023 gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes

12. Januar 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-01-12 01:15:362024-05-07 11:32:08Festsetzung der Grundsteuer 2023 gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes

Festlicher Neujahrsempfang mit Rückblick und Ausblick

8. Januar 2024

Sehr viele Ehrengäste und Bürger von Lauf folgten der Einladung unserer Gemeinde zum traditionellen Neujahrsempfang. Vor der Neuwindeckhalle strahlte einer der Mammutbäume als Christbaum im Glanz hunderter Lichter. Drinnen gab es festliche Blasmusik der Laufmusikanten unter der Leitung von Alex Six, gute Wünsche zum neuen Jahr von der Bürgermeisterin und ihrem Mann, ein Jahresrückblick auf 2023 und Ausblicke auf 2024.

HIER FINDEN SIE DIE NEUJAHRSREDE DER BÜRGERMEISTERIN

Für die christlichen Kirchen sprach die evangelische Pfarrerin Kathrin Bessler-Koch über die Jahreslosung „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe“. Das Paulus-Wort aus dem ersten Korintherbrief wolle dazu ermutigen, sich von der Liebe Gottes leiten zu lassen, sagte sie. Das neue Jahr liege offen vor uns, eine gute Grundeinstellung dazu sei wichtig. „Wir hoffen, dass 2024 friedvoller wird als 2023“, sagte sie und rief dazu auf, sich gegenseitig anzunehmen und mitmenschlich und tolerant zusammenzuleben. Dazu gehöre es, fair zu bleiben, einander zuzuhören, Fehler zu verzeihen und immer wieder neu miteinander anzufangen.

Bei Backwaren und Getränken wurden Neuigkeiten ausgetauscht und untereinander vielfach „Ä guts Neus“ gewünscht.






 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/DSC_9068-bitte-gross-scaled.jpg 1708 2560 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-01-08 13:22:252024-01-25 11:27:23Festlicher Neujahrsempfang mit Rückblick und Ausblick

Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2024

4. Januar 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2024-01-04 16:22:312024-01-04 16:26:49Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2024

Allgemeine Informationen zu einem derzeit von zwei Bürgern angestrebten Bürgerbegehren gegen die Verpachtung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windenenergieanlage auf Laufs Gemarkung

3. Januar 2024

Windrad auf der Hornisgrinde

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich nehme Bezug auf den am 07.11.2023 einstimmig gefassten Beschluss des Laufer Gemeinderats, einen Grundstücksteil des Laufer Waldes unterhalb der Schwarzwaldhochstraße zur Errichtung einer Windkraftanlage zu verpachten.

Zunächst wird betont, dass die Transparenz und Öffentlichkeit seit Beginn des Meinungsbildungsprozesses im Vordergrund stand. Die Gemeinderatssitzung vom 07.03.2023, in der das Thema erstmals behandelt wurde, war bereits öffentlich. In dieser Sitzung wurden umfassende Informationen zum Vorhaben des Investors Matthias Griebl in Zusammenarbeit mit dem E-Werk Mittelbaden präsentiert. Sämtliche Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde sowie auf unserer Homepage unter “Aktuelles” seither einsehbar. Gerne können wir Ihnen diese Informationen auch ausdrucken, so dass Sie diese im Rathaus abholen können.

Um die Bürger umfassend zu informieren, gab es unterschiedliche Informationsangebote. Beispielsweise fand eine zentrale Informationsveranstaltung für alle 13 geplanten Standorte entlang der Schwarzwaldhochstraße in Achern statt. Außerdem bot die Gemeinde Lauf in Zusammenarbeit mit Matthias Griebl eine Besichtigung des bestehenden Windrads an der Hornisgrinde an. Diese für die Öffentlichkeit mehrfach beworbene, barrierefreie Veranstaltung wurde von weniger als vorgesehenen Besuchern wahrgenommen.Die Bürgerinitiative Don Quixote organisierte ebenfalls mehrere Veranstaltungen, darunter in Bühl, Seebach, Achern und Bühlertal. Hier bestand die Möglichkeit, sich intensiv mit Gegenargumenten auseinanderzusetzen.Die Gemeinderäte erhielten mehrfach Zuschriften – ausschließlich mit Gegenargumenten – in ihren privaten Briefkästen.Die Gemeindeverwaltung informierte mehrfach ausführlich über das Vorhaben im Nachrichtenblatt.

In meinen Bürgermeistersprechstunden wurde ich bereits drei Mal von insgesamt vier Vertretern der sich später zu erkennen gebenden Bürgerinitiative Don Quixote aufgesucht, um auf kritische Fragen – auch schriftlich – Antworten zu geben.In der Bürgerfragestunde vom 07.11.2023 konnten aus Zeitgründen nicht alle Fragen eines Bürgers ausführlich beantwortet werden. In einem Telefongespräch unmittelbar nach der Sitzung habe ich die noch offenen sowie alle weiteren Fragen in einem konstruktiven Gespräch ausgiebig beantwortet.Außerdem wurde die Präsentation des Abends mit vielen Informationen bereits neun Tage vor der Sitzung im Ratsinformationssystem der Gemeinde veröffentlicht. Auf der Homepage sind diese Informationen bis heute umfassend abrufbar.

Nach dieser Gemeinderatssitzung, in der ein einstimmiger Beschluss zur Verpachtung des Grundstücksteils unterhalb der Schwarzwaldhochstraße gefasst wurde, erhielt die Gemeinde breiten Zuspruch aus der Bevölkerung.

Weniger als ein Dutzend Bürger haben sich bisher kritisch mir gegenüber geäußert. Diese Bürger kann ich dahingehend verstehen, dass eine Windenergieanlage nun einmal nicht nur Vorteile mit sich bringt. Die Optik ist Ansichtssache – da werden die Meinungen immer auseinander gehen und natürlich muss eine begrenzte Fläche an Bäumen im Wald gefällt werden. Doch Bäume wachsen wieder – wenn nicht hier, dann an anderer Stelle, wo teilweise ungewollt der Wald nach unten auf bisher freie Flächen wandert.

Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass der Laufer Wald nachhaltig bewirtschaftet wird und höchstens so viel Holz entnommen wird, wie nachwächst.

Der Gemeinderat hat sich eingehend mit den Vor- und Nachteilen von Windkraft am geplanten Standort auseinandergesetzt und sorgsam das Für und Wider bei seiner Entscheidung abgewogen. Es wird betont, dass die Errichtung von Windkraftanlagen vor Ort notwendig ist, um den Strombedarf in der Region annähernd – auch wenn die Sonne nicht scheint – decken zu können.

Bezüglich des Bürgerbegehrens haben sich die Laufer Bürger Hans Doninger (Obere Rötelstraße) und Martin Schnurr (Lochwaldstraße) als sogenannte Vertrauenspersonen angegeben. Diese vertreten die Unterzeichnenden nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Nach deren Angabe sind sie gleichzeitig Mitglieder der Bürgerinitiative Don Quixote. Von einer Bürgerinitiative “windkraftfreies Laufbachtal” hat die Gemeindeverwaltung erstmals im Pressebericht vom 29.12.2023 im Acher- und Bühler Boten erfahren. Mutmaßlich besteht diese bisher aus einer einzigen Person, die kein Bürger in Lauf ist.

Die Gemeinde zeigt sich offen für einen Bürgerentscheid, auch wenn dies rechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Man hätte den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss bereits vollziehen können. Trotzdem signalisierte ich gegenüber den Vertrauenspersonen nach Absprache mit dem Gemeinderat eine Bereitschaft, einen Bürgerentscheid zuzulassen, sollten 7 % der Wahlberechtigten (entspricht rund 230 Bürgern) dies fordern. Es wird aber auch betont, dass diese Offenheit nur insoweit aufrecht erhalten wird, solange keine Unwahrheiten an den Haustüren erzählt oder Personen unter Druck gesetzt werden, um die notwendige Anzahl von Unterschriften für das Bürgerbegehren zu erreichen. Dies auch vor dem Bewusstsein, dass ein Bürgerentscheid für unsere kleine Gemeindeverwaltung ein Kraftakt mit einem Zeit- und Kostenaufwand – vergleichbar mit einer Bürgermeisterwahl – sein würde.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Zurverfügungstellung eines Grundstücks durch einen Dritten zur Errichtung einer Windenergieanlage nicht durch einen Bürgerentscheid verhindert werden könnte. Dies kann nur die Genehmigungsbehörde mit rechtlichen Argumenten verhindern.

Ich bin persönlich davon überzeugt, dass ein möglicher Bürgerentscheid – sollte er nicht zu vermeiden sein – zu einem positiven Signal für die Energiewende und die Errichtung einer Windenergieanlage in Lauf würde.

Hierfür ist aber erforderlich, dass im Falle eines Falles alle Bürger aktiv an der Abstimmung teilnehmen. Nur so kann sich ein repräsentatives Bild der Meinung der Bevölkerung ergeben mit der Chance, den Beschluss mit gestärktem Bewusstsein umzusetzen.

Abschließend bringe ich meine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass ausgerechnet gegen das Laufer Windrad ein Bürgerbegehren angestrebt wird. Der dafür vorgesehene Ort, der mindestens 1.200 Meter von jedem bewohnten Gebäude entfernt ist, ist einer derjenigen von den 13 Standorten, der im Verhältnis die geringsten Nachteile für die Natur aufweist. Und gerade aus dem Ortsteil Glashütte, der am nächsten dabei liegt, habe ich noch keine negativen Stimmen gehört. Insgesamt nehme ich in Lauf einen sehr bewussten Umgang mit der Natur und einen großen Gemeinschaftssinn wahr. Dazu gehört auch, dass die Interessen in Lauf einer gesamtheitlichen Betrachtung hintenangestellt werden – denn “irgendwoher muss der Strom ja kommen” höre ich immer wieder aus der Bevölkerung.

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne persönlich oder unter Bettina.Kist@lauf-schwarzwald.de zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kist
Bürgermeisterin

/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2024-01-03 12:32:102024-01-18 11:28:08Allgemeine Informationen zu einem derzeit von zwei Bürgern angestrebten Bürgerbegehren gegen die Verpachtung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windenenergieanlage auf Laufs Gemarkung
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