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Dank für Wanderwegeunterhaltung

28. Mai 2024

Eine Gruppe von neun Firmlingen unserer Seelsorgeeinheit war auch in diesem Jahr wieder mit unseren Laufwerkern und Mitgliedern unserer Bürgerarbeitsgruppe der Wanderwege an einem wunderschönen Samstagmorgen unterwegs. Gemeinsam haben sie die Wanderbeschilderung bei den Matzenhöfen, Lochhof, Hornenberg, Grobekopf, Glöckelsberg, Oberes Lautenbächle, Hohritt, Breitenbrunnen, am Laufbach und an vielen weiteren Stellen mit der mit Seifenlauge gefüllten Rückenspritze gereinigt, Wege und Schilder frei geschnitten und die neuen Wanderschilder für den Laufbachpfad montiert.

 

Bürgermeisterin Bettina Kist bedankte sich beim Abschluss an der Spitzbuckel brauwerkstatt bäuerle bei allen Beteiligten und betonte dabei, dass die Gemeinde auf die ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Wanderwegeunterhaltung angewiesen ist. Umso mehr freute sie sich, dass sich die neun tatkräftigen Jungs dieses Projekt ausgewählt haben, um sich auf dem Weg zur Firmung im November ehrenamtlich zu betätigen. Damit dies funktioniert, braucht es diejenigen, die eine solche Aktion anleiten und mit den Jugendlichen auf die Strecke gehen. Diesem Team gilt nicht nur großen Dank für die Vorbereitung und Durchführung, sondern auch für das Engagement das ganze Jahr hindurch!

 

Das Gruppenfoto zeigt die Firmlinge Marlon Straub, Elias Kernler, Noel Falk, Niclas Bauer, Robin Kästle, Benjamin Höß, Luca Steyer, David Sandhaas und Jerome Hertel zusammen mit unseren Ehrenamtlichen Manfred Gräff, Marina und Thomas Mayer, Karl Kropp, Helga Bäuerle, Paul Graf, Gemeindereferentin der Kirchengemeinde Kay Claes und Bürgermeisterin Bettina Kist.

/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2024-05-28 15:24:362024-06-12 14:06:11Dank für Wanderwegeunterhaltung

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl – bitte beachten!

28. Mai 2024

Liebe Lauferinnen und Laufer,

bitte achten Sie bei der Briefwahl darauf, dass Sie die Stimmzettel wie folgt in die Wahlbriefumschläge einlegen:

Wahlbriefumschlag Kommunalwahl (GELB):
– Gemeinderat (EOSIN-ROT)
– Kreistag (GRÜN)
– Bürgerentscheid (BLAU)
– + Wahlschein Gemeinderat, Kreistag, Bürgerentscheid

Wahlbriefumschlag Europawahl (ROT):
– Europa (WEISS)
– + Wahlschein Europa

Am Ende dürfen nur ein roter und ein gelber Umschlag übrig bleiben, auf welchen die Anschrift der Gemeinde Lauf aufgedruckt ist.

Stimmzettelumschläge, welche sich nicht in einem Wahlbriefumschlag befinden, sind leider ungültig.

Sie sind sich unsicher? Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter 07841 2006-41, -18 und -19 im Bürgerservice oder kommen Sie gerne vor Ort.

/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2024-05-28 14:41:542024-06-04 12:26:43Wichtiger Hinweis zur Briefwahl – bitte beachten!

Bürgerentscheid am 9. Juni 2024

28. Mai 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vermutlich haben Sie einen Flyer der Bürgerinitiative “Windradfreies Laufbachtal”, die nach unserem Kenntnisstand aus vier Personen besteht, in Ihren Briefkästen vorgefunden. Dieser Flyer enthält zahlreiche Aussagen, die nicht den Fakten entsprechen.

Wir wünschen uns, dass sich jede/r Wahlberechtigte anhand nachweislicher Fakten ein eigenes Bild machen und dann beim Bürgerentscheid am 9. Juni 2024 entsprechend mit “Ja” oder “Nein” abstimmen kann.
Falschdarstellungen im Flyer möchten wir im Folgenden gerne richtig und den wissenschaftlichen Fakten folgend darlegen.

Eine umfassende Information und eine transparente Entscheidungsfindung über die Verpachtung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windenergieanlage auf Laufer Gemarkung war uns von Anfang an wichtig. Neben dem am 3. Mai 2024 flächendeckend verteilten Flyer der Gemeinde möchten wir Ihnen nun alle Fakten auflisten, für die der Flyer der Bürgerinitiative “Windradfreies Laufbachtal” anders lautende Aussagen enthält.

Abschließend bitten wir Sie darum, am Bürgerentscheid am 9. Juni teilzunehmen, damit wir ein repräsentatives Bild Ihrer Meinung zu diesem Thema erhalten. Gerne können Sie hierfür alternativ Briefwahlunterlagen bei unserer Gemeindeverwaltung beantragen.

Wir alle können Ihnen versichern, dass das Laufbachtal auch mit einem Windrad auf unserer Gemarkung lebenswert bleibt und wir alle stolz darauf wären, einen wertvollen Beitrag zur Energiewende geleistet zu haben. Mit diesem Windrad könnten wir voller Überzeugung nach außen tragen, dass wir die Menge des in Lauf verbrauchten Stroms vor Ort produzieren. Weder mit Wasserkraft noch mit Solarenergie alleine könnten wir das jemals erreichen!

In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, in dem Sie beim Bürgerentscheid mit “JA” abstimmen.
JA – zur Verpachtung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windenergieanlage
JA – zu einem wertvollen Beitrag der Gemeinde Lauf zur Energiewende
JA – zur CO²-Neutralität der Gemeinde Lauf – zumindest in Bezug auf den Stromverbrauch
JA – zu einem positiven, langfristigen und jährlichen Beitrag für unsere Gemeindefinanzen zum regelmäßigen Einsatz für unsere sanierungsbedürftige Infrastruktur (insbesondere Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßen)

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen des Gemeinderats


Bettina Kist
Bürgermeisterin und Vorsitzende des Gemeinderats

 


Zunächst möchten wir voranstellen, dass an der Hornisgrinde seit 30 Jahren mindestens eine Windenergieanlage betrieben wird. Bisher sind uns keine negativen Auswirkungen auf Natur, Tiere oder auf Menschen bekannt. Dies zu vermeiden, war umfangreich im Genehmigungsverfahren durch viele verpflichtende Gutachten abgeprüft worden. Die erste Generation der Windräder (damals waren es drei kleine Anlagen) wurden rückstandslos entfernt und ein neues, leistungsfähigeres Windrad im Jahr 2015 gebaut. Somit haben wir ein positives Beispiel unweit der nun geplanten Anlage auf Laufer Gemarkung. Die wichtigsten Vorteile dieses Gebiets sind der weite Abstand zur Wohnbebauung und die sehr gute Windhöffigkeit.

Eingriff in den Wald
Richtig ist, dass für die Errichtung eines Windrads im Wald unter Umständen Bäume gefällt werden müssen. Bei der Planung von Windenergieanlagen wird jedoch bereits frühzeitig darauf geachtet, dass die Planung in der Form entwickelt wird, dass möglichst wenige Bäume gefällt werden müssen. Für das Laufer Windrad wird voraussichtlich eine Gesamtfläche (Fundament, Kranstellfläche, Lagerplatz) von maximal 10.000 m² benötigt. 85 % der benötigten Fläche werden wieder renaturiert. Davon können ca. 60 % wieder aufgeforstet werden.
Dauerhaft versiegelt bleibt lediglich die Fundamentfläche von ca. 500 bis 600 m². Die Fundamenttiefe beträgt ca. 3 Meter. Zuwegung und Kranstellflächen verbleiben als wasserdurchlässige Kiesschichten.

Verglichen mit dem jährlichen Waldverlust durch den Klimawandel oder dem Anbau von Energiepflanzen ist der Platzbedarf von Windenergieanlagen verschwindend gering. Nach Betriebseinstellung und Rückbau wird die gesamte Fläche wieder in den Ursprungszustand gebracht und Bäume gepflanzt.

Windenergieanlage im Wald, Windpark Prechtaler Schanze im Kinzigtal

 

Flora und Fauna (sowie Vögel und Fledermäuse)
Ob und welchen Einfluss eine geplante Windenergieanlage auf Fauna und Flora hat, muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens aufwendig geprüft werden. Sollten geschützte Arten durch das Windrad bedroht werden, wird keine Genehmigung erteilt.
Es können im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zudem auch geeignete Schutzmaßnahmen zur Auflage gemacht werden. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht hierbei z. B. saisonale Abschaltungen während der Brutzeit oder den Einsatz sog. Antikollisionssysteme (Vogelradarsysteme) vor.
Kollisionen von Vögeln mit Windenergieanlagen kommen an den meisten Standorten sehr selten vor. Auf der Hornisgrinde gab es beispielsweise in 30 Jahren Windenergienutzung keinen dokumentierten Fall von Vogelschlag.

Auerhuhn
Wenn das Laufer Windrad errichtet werden sollte, wird vom Betreiber eine Ausgleichsfläche von ca. 15 ha (auf verschiedenen Gemarkungen im Bereich der Hornisgrinde) gepachtet, auf dessen Gebiet besondere Schutzmaßnahmen für das Auerhuhn durchgeführt werden. Ohne das Windrad werden diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
Beim Windrad Hornisgrinde wurden gleichfalls solche “Ausgleichsmaßnahmen” durchgeführt. Dort sind aufgrund dieser Erhaltungsmaßnahmen die Auerhuhnbestände seither stabil geblieben, während sich die Bestände im weiteren Schwarzwald halbiert haben. Mehrjähriges Monitoring durch Ornithologen belegen diese Beobachtungen.

 

Infraschall und Schall
Die Behauptung, dass der von der Windenergieanlage ausgehende Infraschall schädlich ist, ist nicht richtig und schon in vielen Studien widerlegt worden. Der oft zitierte Infraschall hat in dem von Windenergieanlagen erzeugten Umfang keine Auswirkungen auf den Menschen. Infraschall kommt zudem sowohl in der Natur als auch z. B. im Straßenverkehr vor.

Für weitere Informationen zum Thema Infraschall empfehlen wir folgenden Link der LUBW:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/infraschall

Damit Lärm keine negativen Auswirkungen auf Menschen hat, müssen gesetzliche Grenzwerte und somit Abstände eingehalten werden. Insbesondere bei der in Lauf geplanten Anlage gibt es keine Wohnbebauungen in unmittelbarer Umgebung und somit keine Schallbelastung für Anwohner.

Die geplante Windenergieanlage Lauf ist ca. 1,2 km vom nächsten bewohnten Haus und ca. 1,5 km von der Mitte des Ortsteils Glashütte entfernt. Der Abstand zur Ortsmitte beträgt ca. 5,5 km. Die Abstände sind mehr als doppelt so weit als gesetzlich vorgeschrieben.

 

Wasserschutz
Der geplante Standort befindet sich in keinem Wasserschutzgebiet und daher besteht kein Kontaminationsrisiko für die Quellen.

Vor dem Bau wird behördlich und gutachterlich geprüft, ob die Gefahr der Beeinträchtigung des Wassers möglich ist. Wenn dies der Fall ist, wird keine Genehmigung erteilt.
Weiterhin sollte bedacht werden, dass es sich bei der geplanten Windenergieanlage um eine getriebelose Anlage handelt und somit kein Getriebeöl zum Einsatz kommt. Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen ist bei diesen Anlagen um 2/3 geringer als bei Getriebeanlagen.

Die Erfahrungen beim Windrad Hornisgrinde haben gezeigt, dass die Quellen zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt oder “eingetrübt” wurden, obwohl sich das Windrad Hornisgrinde im Gegensatz zum Laufer Standort in einem Wasserschutzgebiet befindet.

 

Abrieb von Rotorblättern
Auch bei Windrädern kann es durch Abnutzung einen Abrieb an den Rotorblättern geben. Regelmäßige Wartung und Reparatur der Rotorblätter halten den Abrieb auf einem sehr geringen Niveau. Wenn es zu Abrieb kommt, handelt es sich dabei nicht um PFAS oder Carbon wie oft suggeriert wird, sondern um Plastik in sehr geringen Mengen.
Untersuchungen haben gezeigt, dass der Abrieb von Schuhen 10-mal höher, der Abrieb von Autoreifen um das 100-fache höher ist.
Tabelle Abrieb von…

 

Sinnvolles Energiekonzept
Windenergie ist gemeinsam mit anderen erneuerbaren Energien einer der wichtigen Pfeiler unserer heutigen, aber auch zukünftigen Energieversorgung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist unerlässlich, um auch in Zukunft eine verlässliche und saubere Energieversorgung zu gewährleisten.
Für die Unternehmen der Region ist eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung Voraussetzung, um auch in Zukunft vor Ort produzieren und Arbeitsplätze erhalten zu können.

In den sozialen Medien propagieren Vertreter der Bürgerinitiative gerne den Ausbau von neuen Atomkraftwerken (auch in unserer Region), welche derzeit noch nicht einmal als Prototyp weltweit existieren.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um ein Atommüllendlager in Bühlertal ist fraglich, ob dies die bessere Alternative zu den erneuerbaren Energien ist.

 

Rückbau der Windenergieanlage
Die Behauptung der Bürgerinitiative, dass der Rückbau der WEA nicht geklärt ist, ist nicht richtig. Der Betreiber ist vom Gesetz her verpflichtet, nach Ende der Nutzungsdauer das Windrad inkl. Fundament abzubauen:
“Nach § 35 Absatz 5 Satz 2 BauGB muss der Vorhabenträger eine Verpflichtungserklärung (Bankbürgschaft) abgeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile einschließlich der Fundamente.”
Für die Höhe der Rückbaubürgschaft muss ein Gutachten erstellt werden. In regelmäßigen Abständen muss die Höhe der Rückbaukosten neu ermittelt und die Bürgschaft angepasst werden. Die Bürgschaft wird beim Landratsamt hinterlegt. Im Falle der Insolvenz des Vorhabenträgers kann die Gemeinde auf diese Bürgschaft zurückgreifen.
Eine solche Absicherung ist z. B. bei Kernkraftwerken nicht gegeben. Dort gibt es keine für die Betreiber verpflichtenden Rückbaubürgschaften.

 

Recycling
Fundament
Die Fundamente der Windenergieanlage müssen nach Ablauf der Betriebsdauer vollständig entfernt werden und nicht – wie oft behauptet – nur bis 1 Meter unter der Geländeoberfläche.

Maschine und Rotorblätter
Eine Windenergieanlage besteht aus verschiedenen Materialien. Für die meisten von ihnen existieren bereits Verfahren für eine umweltgerechte Entsorgung oder gar ein Recycling mit Wiederverwertung. Nur das Recycling der Verbundwerkstoffe (GFK/CFK), insbesondere der Flügel, ist relativ neu. Windradflügel bestehen überwiegend aus GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff), der auch in Autoteilen, Flugzeugen und Sportartikeln verwendet wird. Selten werden auch CFK-haltige Verbundwerkstoffe (kohlenstofffaserverstärkte Kunststoffe) verwendet.

Jedoch gibt es inzwischen Verfahren zum Recycling von solchen Verbundstoffen.

Das Vergraben von Windradflügeln ist in Deutschland verboten. Im Internet kursieren hierzu dennoch Bilder, wo tatsächlich Windradflügel vergraben wurden. Diese stammen jedoch aus den USA (aus einem Ort namens Casper/Wyoming).
(https://energiewende.eu)


Brandgefahr
Im sehr unwahrscheinlichen Falle eines Brandes wird sofort die örtliche Feuerwehr verständigt. Brennende Windenergieanlagen werden nicht direkt gelöscht, da die Feuerwehr keine Drehleitern hat, die hoch genug reichen. Daher lässt man sie kontrolliert abbrennen und beschränkt sich auf die Sicherung des Umfeldes und die Vermeidung des Übergreifens, z. B. auf Bäume, durch Ablöschen herabfallender Teile.
Obwohl die Waldbrandgefahr in Deutschland in den letzten Jahren stetig zunahm, ist dies bisher immer gelungen. Die entstandenen Schäden beschränkten sich in der Regel auf die Anlage selbst. Insgesamt ist das Risiko eines WEA-Brandes äußerst gering, nämlich 0,01 % bis 0,04 % (zwischen 3 und 10 Anlagen pro Jahr von ca. 25.000).

Windenergieanlagen der neueren Generation haben Brandmelde- und Löscheinrichtungen, ähnlich wie Sprinkleranlagen in Hotels. Das Löschmedium wird gezielt dort eingebracht, wo sich Brandherde bilden können (z. B. Schaltschränke). So können in modernen Anlagen Brände schon gelöscht werden bevor es zu einem Großbrand kommt.

 

Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen
Im Rahmen von sogenannten Ausschreibungen wird vier Mal jährlich eine bestimmte Menge an Windstrom durch die Bundesnetzagentur ausgeschrieben (z. B. 3.000 MW Leistung). Der Betreiber muss dann ein Angebot für seinen Strom abgeben – also für die Vergütung, die er über 20 Jahre garantiert bekommt. Der Höchstwert, den er erhalten kann, ist gesetzlich für das Jahr 2024 auf 7,35 ct/kWh festgelegt worden. Für Standorte in Süddeutschland gibt es, je nach Standortqualität einen Aufschlag, um den Ausbau der Windenergie in Süddeutschland zu unterstützen.

Zwischen 2018 und 2023 lag diese Vergütung in Deutschland bei durchschnittlich 4,73 – 7,34 ct/kWh. Am Standort in Lauf, der eine sehr gute Windhöffigkeit aufweist, wird nach heutigem Stand eine Vergütung von rund 7,5 ct/kWh erwartet. Diese wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gutgeschrieben.

Der Großteil dieser Vergütung wird über den Marktwert Wind an Land aufgefüllt – also dem tatsächlichen Wert des Windstroms an der Börse. Liegt der Marktwert unterhalb der Garantie, füllt der Gesetzgeber die Differenz auf.
Im Jahr 2023 lag der Strompreis für an der Börse gehandelten Strom bei etwas über 7,6 ct/kWh. Man sieht daran sehr gut, dass sich Windenergieanlagen mittlerweile fast vollständig ohne staatliche Zuschüsse (Garantien) wirtschaftlich betreiben lassen.

 

Gerichtsurteil Frankreich?
Ein Gerichtsurteil, wie es das weiße Beiblatt des Flyers der Bürgerinitiative suggeriert, gibt es in dieser Form nicht. Das Gericht hat aus formellen Gründen drei Erlasse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 aufgehoben. Diese legen die Regeln fest, nach denen die Betreiber von Windparks überprüfen müssen, ob die Lärmentwicklung ihrer Windräder den seit 2011 geltenden Vorschriften entspricht. Nach Auffassung des Gerichts hätte es zu den Erlassen vor deren Inkrafttreten zwingend eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen, da die Erlasse Auswirkungen auf die Umwelt haben. Die gesetzlichen Grenzwerte standen nicht zur Debatte, sondern die Art und Weise, wie der Schall gemessen wird, damit alle Ingenieurbüros die gleichen Standards verwenden.
Genehmigungen für Windräder in Frankreich wurden nicht aufgehoben. Ob das Beiblatt im Flyer gleichfalls von der Bürgerinitiative stammt, ist uns nicht bekannt.

 

Abschließend einige aus unserer Sicht positive Bürgerentscheide bzw. Bürgerbefragungen:

Gemeinde Denklingen/Bayern
Bürgerentscheid wurde im November 2022 durchgeführt. Knapp 70 % haben für den Bau von bis zu sechs Windenergieanlagen im Sachsenrieder Forst gestimmt.

Eltville am Rhein/Hessen
Bürgerentscheid wurde im Februar 2024 durchgeführt. 57 % der Bürger:innen entschieden sich für den Bau von Windrädern auf ihrer Gemarkung.

Tengen/Landkreis Konstanz
Zwei Drittel der abstimmenden Bürger haben sich beim Bürgerentscheid im März 2020 für den Bau eines Windparks ausgesprochen.

Gemeinden Au und Wittnau bei Freiburg
Das Ergebnis der Befragung Anfang 2024 ergab in beiden Kommunen mehr als 70 % Zustimmung zu einer Verpachtung von Gemeindeland für Windenergieanlagen.

Stadt Eberbach am Neckar
Der Bürgerentscheid im April 2022 ergab ein Ergebnis von 61 % pro Windkraft.

Stadt Rheinstetten
Im September 2021 haben 61 % der Abstimmenden beim Bürgerentscheid pro Windkraft abgestimmt.

…und sicherlich lassen sich noch viele weitere aus unserer Sicht positive Beispiele finden, denn nach einem Bericht des SWR gingen ab 2018 in Deutschland 74 % der Bürgerentscheide pro Windkraft aus.


 

/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2024-05-28 12:29:082024-06-04 12:29:53Bürgerentscheid am 9. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 9. Juni 2024

24. Mai 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-24 00:17:152024-05-23 10:43:36Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 9. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats sowie der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024

24. Mai 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-24 00:15:142024-05-23 10:44:28Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats sowie der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024

Einladung zur öffentlichen Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der VVG Achern am 06.06.2024

24. Mai 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-24 00:01:372024-05-15 10:23:03Einladung zur öffentlichen Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der VVG Achern am 06.06.2024

Einladung zur – öffentlichen – Sitzung des Abwasserverbandes am 05.06.2024

23. Mai 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-23 10:38:202024-05-23 10:40:14Einladung zur – öffentlichen – Sitzung des Abwasserverbandes am 05.06.2024

Richtfest der Kinderkrippe St. Anna

23. Mai 2024

Die Gemeinde Lauf feierte am 16.05.2024 zusammen mit Vertretern des Gemeinderats, der Kirchengemeinde sowie den Leitungen der Kindertageseinrichtungen ein kleines Richtfest für die Aufstellung der neuen Kinderkrippe St. Anna.

Nachdem die Bodenplatte im April betoniert wurde und die Module der Kinderkrippe St. Anna im Zeitplan geliefert wurden, konnten 15 Module mit einem Gewicht von jeweils bis zu 34 Tonnen innerhalb von drei Tagen aufgestellt werden.

Bürgermeisterin Kist nutzte die Gelegenheit und bedankte sich bei der Firma Komminvest, den Mitarbeitern der Firma Farmbau Fertigsysteme, der Firma Kimmig Tief-, Leitungs- und Landschaftsbau, den Mitarbeitern des Bauhofs der Gemeinde Lauf sowie Bauamtsleiter Wolfgang Flink für die geleistete Arbeit.

Die Kinderkrippe St. Anna wird in der Sommerpause von den alten in die neuen Räumlichkeiten umziehen. Der Start des Kindergartenjahres im September 2024 findet dann in der neuen Kinderkrippe St. Anna statt. Bereits im Juli 2024 wird mit der Fertigstellung sowie der Einweihung der neuen Kinderkrippe St. Anna gerechnet. Im Spätjahr 2024 soll ein Tag der offenen Tür stattfinden, zu dem die Bevölkerung recht herzlich eingeladen ist.







 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/DSC_9574-scaled.jpg 1707 2560 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-23 10:15:202024-06-04 12:30:52Richtfest der Kinderkrippe St. Anna

Baumfällarbeiten bei der Burg Neuwindeck

15. Mai 2024

Die Neuwindeckstraße ist vom 21. bis 24.05.2024 wegen Baumfällarbeiten bei der Burg Neuwindeck zeitweise voll gesperrt. Die Zufahrten  zu den Wohnhäusern im unteren Bereich der Neuwindeckstraße sind möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Baustellenabsperrung.png 674 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-15 09:32:282024-05-24 13:56:32Baumfällarbeiten bei der Burg Neuwindeck

Freigabe des neuen Spielplatzes am Sportgelände

14. Mai 2024

Am vergangenen Freitag konnte der neue und lang ersehnte Spielplatz am Sportgelände freigegeben werden. In ihrer Ansprache ging Bürgermeisterin Bettina Kist im Beisein von zahlreichen Vertretern des Gemeinderats und Familien auf den Werdegang ein. In der engeren Auswahl standen vier Standorte für einen neuen Spielplatz, die im Frühjahr durch den Gemeinderat besichtigt wurden. Das gemeindeeigene Gelände zwischen dem Clubhaus des SV Lauf und dem Schützenhaus der Schützengilde Lauf vereint die Vorteile vorhandener großer Schattenbäume, den weiten Abstand zu befahrenen Straßen, die Nähe zur Chill-Oase für die Jugendlichen, zur Skater-Anlage, zum Soccer-Feld und zum neuen Kleinspielfeld des SV Lauf, das der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Außerdem besteht durch die zahlreich geschaffenen Sitzgelegenheiten und dem Getränke- und Snack-Automaten bzw. dem häufig geöffneten Clubhaus des Sportvereins die Möglichkeit, hier auch als Familie gemütlich verweilen zu können.

Im Haushaltsplan der Gemeinde wurden für den neuen Spielplatz insgesamt 65 TEUR bereitgestellt. Großen Wert wurde auf die Verwendung eines natürlich gewachsenen und langlebigen (Robinien-)Holzes bei der Auswahl der Geräte gelegt. Zusammen mit der Zaunanlage und rund 80 m³ zertifizierter Hackschnitzel entstanden Kosten in Höhe von rund 55 TEUR zuzüglich zahlreicher Arbeitsstunden unseres Bauhofes. Dieser hat es in den letzten Wochen geschafft, trotz vieler Regenstunden den Spielplatz rechtzeitig zum Frühlingsfunken-Fest fachmännisch aufzubauen. Bauhofvorarbeiter Roland Haungs berichtete von großen Fundamenten der Vornutzung des Platzes, die zunächst entfernt werden mussten. Punktgenau wurden neue Fundamente betoniert. Um die spezielle Spielplatz-Hackschnitzel vorschriftsgemäß mit einer Höhe von 30 cm einbringen zu können mussten rund 90 m³ an Erdhaushub erbracht werden.

Der TÜV bescheinigte rechtzeitig den fachgerechten Aufbau, so dass die Eröffnung wie geplant stattfinden konnte. Durch die Beachtung der noch abgesperrten Freifläche wird es in der Mitte des Platzes bald eine schöne Rasenfläche geben.

Bürgermeisterin Bettina Kist dankte dem Bauhof für die professionelle Arbeit, dem Schützenverein für die ermöglichte Rückpachtung eines Teils des an ihn per Erbpacht vergebenen Spielplatzgeländes sowie dem Sportverein für die gute Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung des weitläufigen gemeindeeigenen Sportgeländes zu einem Treffpunkt für Jung und Alt.

Dann schritten die Gemeindevertreter gemeinsam mit vielen Kindern zur Tat und durchschnitten das Band zur Freigabe – sogleich wurde der Spielplatz den ganzen Tag über rege genutzt.



 

 

 

 

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Gruppenbild-Eroeffung-2-geschnitten.jpg 1131 1200 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-14 12:16:242024-06-04 12:30:59Freigabe des neuen Spielplatzes am Sportgelände

18 Mal Silbernes Leistungsabzeichen für unsere Feuerwehr!

14. Mai 2024

Unsere Feuerwehr war am vergangenen Samstag mit zwei Gruppen zum Ablegen des Leistungsabzeichens in Silber angemeldet.

72 Gruppen mit rund 530 Feuerwehrangehörigen waren zum großen und bestens durch die Feuerwehr Rheinau organisierten Prüfungstag auf dem Gelände in Freistett angemeldet. Seit einigen Monaten wurde teilweise zwei Mal pro Woche trainiert, um einen simulierten Brand und eine technische Hilfeleistung möglichst schnell und ohne Fehler unter den strengen Augen der Prüfer meistern zu können.

Zu den zahlreichen Angehörigen und Fans gesellte sich auch Bürgermeisterin Bettina Kist, um den Teams die Daumen zu drücken.

Die Absolvierung der Leistungsabzeichen ist sehr wichtig. Was die Aktiven da lernen, sind wichtige Automatismen für reale Einsätze, die ein Feuerwehrleben lang nicht verlernt werden. Nicht zuletzt tragen die Abzeichen auch zur Kameradschaft bei. Neben unseren sehr routinierten Feuerwehrmännern, die das silberne Leistungsabzeichen teilweise schon mehrfach abgelegt haben, nahmen viele Nachwuchskräfte teil.

Bürgermeisterin Bettina Kist gratulierte den Kameraden zum beeindruckenden Erfolg.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/IMG-20240511-WA0005.jpg 1200 1600 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-14 10:19:122024-05-24 13:55:4818 Mal Silbernes Leistungsabzeichen für unsere Feuerwehr!

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Abtstimmung zum Bürgerentscheid sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen/den Bürgerentscheid am 9. Juni 2024

8. Mai 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-08 08:00:052024-05-07 09:46:41Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Abtstimmung zum Bürgerentscheid sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen/den Bürgerentscheid am 9. Juni 2024

Infobroschüre zum Bürgerentscheid

3. Mai 2024
https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Windrad.jpg 864 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-03 11:49:052024-05-23 09:18:46Infobroschüre zum Bürgerentscheid

Stadtradeln geht in die letzte Runde

3. Mai 2024

Nur noch bis 21. Mai werden Kilometer gezählt!

Vielen Dank an die Teilnehmer, die für unsere Umwelt und unser Dorf in die Pedale treten!

Interessiert Sie auch, wie Lauf im aktuellen Ranking steht und welcher Verein gerade die Nase vorn hat? Wir sind sehr gespannt, wer am Ende das Rennen macht!

HIER GEHT’S ZUM ORTSRANKING

Der Ortenaukreis steht aktuell in Baden-Württemberg an erster Stelle!

HIER GEHT’S ZUM LANDESRANKING

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Plakat_STADTRADELN_A3_2024_1.jpg 2480 1754 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-03 10:54:122024-05-23 09:18:57Stadtradeln geht in die letzte Runde

Beschluss über die Feststellung der Korrektur des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Gemeindewerke

2. Mai 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-02 09:34:572024-05-02 09:35:51Beschluss über die Feststellung der Korrektur des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Gemeindewerke

Beschluss über die Feststellung der Korrektur des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft

2. Mai 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-02 09:33:532024-05-02 09:35:24Beschluss über die Feststellung der Korrektur des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft

Beschluss über die Feststellung der Korrektur des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft

2. Mai 2024
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-02 09:32:522024-05-02 09:32:52Beschluss über die Feststellung der Korrektur des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft
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