Wem gehört die Burg Neuwindeck?
Die Burg Neuwindeck gehört nicht der Gemeinde, sondern dem Land Baden-Württemberg. Deshalb ist auch nicht die Gemeinde, sondern das Land für die Unterhaltung und für die Genehmigung einer Nutzung zuständig. Wenn es keine Genehmigung des Landes für eine Nutzung gibt, ist die Schranke für die Zufahrt zur Burg immer geschlossen,
Aufgrund der nur eingeschränkt zugelassenen Nutzung der Burg, sind dort nur noch öffentliche Veranstaltungen (z.B. Theater, Musik, Vereinsveranstaltungen – keine Privatfeste oder Trauungen) erlaubt.
Am 19. und 20.05.2023 findet mit der Aufführung der “Carmen fantasy” unser diesjähriges kulturelles Highlight im Burginnenhof statt und auch die Laufer Weinwanderung der Laufbachmusikanten lädt am 24.09. zum geselligen Verweilen dort oben ein.
Fußgänger haben jederzeit Zugang in den Burginnenhof. Die Gemeinde hat nach Absprache mit dem Land auf ihre Kosten einen Schließdienst organisiert, durch den es jedermann ermöglicht wird, an Samstagen und Sonntagen im Sommer (ab April) von 10 – 18 Uhr und über den Winter (ab Oktober) von 10 – 17 Uhr den Turm zu besteigen und die atemberaubende Aussicht in alle Richtungen zu genießen.
Es grüßt Sie herzlichst
Bettina Kist
Bürgermeisterin
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Melden Sie sich gerne unter Bettina.Kist@lauf-schwarzwald.de