Landesfamilienpass 2024
Ab sofort können die Gutscheinkarten 2024 für den Landesfamilienpass bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 3, abgeholt werden.
Die Verwendung des Passes ist auf die Bedürfnisse der Kinder in unterschiedlichen Familienkonstellationen ausgerichtet. So können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.
Ausgabe des Landesfamilienpasses 2024 – Voraussetzungen:
Familien können einen Landesfamilienpass erhalten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
–Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
–Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
–Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
–Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
–Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Hinweise zur Gutscheinkarte
Die speziell bezeichneten Gutscheine Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Kunsthalle Baden-Baden, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Linden-Museum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte Stuttgart, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Residenzschloss Bad Mergentheim, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Kloster Alpirsbach, Kloster und Schloss Bebenhausen, Neues Schloss Meersburg, Residenzschloss Rastatt und Kloster Maulbronn berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen “Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl” – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein “Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl” mehrfach zu besuchen.
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen ist es möglich, dass der Landesfamilienpass nicht anerkennt wird. Das “Junge Schloss” in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.
Da seit 2010 die Broschüre “Staatliche Schlösser und Gärten” von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, empfehlen wir, sich online über die Homepage der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit besitzt. (https://www.schloesser-und-gaerten.de/besucherinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass/).
Der Gutschein Wilhelma berechtigt in der Zeit vom 01.03. – 31.10.2024 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Die Ermäßigung gibt es nur an der Tageskasse und nicht im Online-Verkauf.
Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaberinnen bzw. Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 22.03.2024 und endet am 01.12.2024.
Mit dem Gutschein Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn, kann der Freizeitpark nur einmalig an einem der beiden Tage, am 12.05.2024 oder am 08.09.2024, zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 6 €. Die Tickets für diese beiden Tage sind online zu bestellen.
Im Europa-Park Rust gilt nur das Onlineticket. Dieses kann nur zum regulären Preis erworben werden. Am Sonntag, 08.09.2024, erhalten Landesfamilienpassinhaber mit einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag bei Abgabe des Gutscheins eine 5 Euro-EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.
Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen. Dies gilt auch für das Porsche-Museum in Stuttgart.
Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 Euro (statt 12,50 Euro) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt.
Derzeit ist das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf aufgrund von Umbauarbeiten geschlossen. Ein Eröffnungstermin steht bis dato noch nicht fest. Sofern es öffnet, erhält der Gutschein seine Gültigkeit. Bitte informieren Sie sich daher im Internet, ob das Besucherbergwerk wieder geöffnet ist.
Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, am 22.06.2024 oder am 23.06.2024, gültig und kann an den Kassen vor Ort eingelöst werden.