Sachstandsbericht zum Bau eines Regenüberlaufbeckens (RÜB) im Ortsteil Aspich
Nachfolgend möchte die Gemeindeverwaltung über den aktuellen Sachstand beim Regenüberlaufbecken Aspich informieren.
Bei einem Vor-Ort-Termin am 03.05.2023 wurde den Behördenvertretern wiederholt (mittlerweile waren die zu Beginn der Planung verantwortlichen Behördenvertreter nicht mehr greifbar) Inhalt, Art und Umfang der Maßnahme erläutert: Das Bauwerk war im Gelände markiert und es galt, den Inhalt des Wasserrechtsantrags für das Regenüberlaufbecken zu besprechen. Hierzu führte das Landratsamt Ortenaukreis aus, dass aufgrund einer neuerlich vorgenommenen Einstufung des Wasserkörpers, die im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt wurde, Punktquellen mit stofflicher Belastung als signifikante Belastung weggefallen sind.
Aus diesem Grund wurde eine Untersuchung des Makrozoobenthos (Organismen im Bereich der Gewässersohle) oberhalb und unterhalb der Einleitstelle notwendig. Begründet wurde dies mit der Immissionsbetrachtung nach § 57 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz. Die Untersuchung dieses Makrozoobenthos ist im Spätjahr 2023 erfolgt und der Zwischenbericht wurde im 1. Quartal 2024 bereitgestellt.
Im Rahmen des Gutachtens wurde eine Verschlechterung der Gesamtbelastung unterhalb des bisherigen Regenüberlaufs (RÜ) Aspich festgestellt. Der Bau eines RÜBs wird als sinnvoll erachtet. Im Gutachten konnte, mangels Probeentnahmemöglichkeiten, jedoch nicht festgestellt werden, ob die Verschlechterung ausschließlich vom RÜ Aspich ausgeht oder ob der Regenüberlauf südlich davon ebenfalls zur Belastung beiträgt. Das erforderliche Volumen des RÜBs sowie die Entlastungshäufigkeit galt es anschließend mit dem Landratsamt abzustimmen. Zudem muss der zulässige Drosselabfluss aus dem RÜB zur Kläranlage mit dem Abwasserzweckverband (AZV) Bühl und Umgebung abgestimmt und festgelegt werden.
Die entsprechenden Abstimmungen und Festlegungen erfolgten im 2. und 3. Quartal 2024.
In Abstimmung mit dem AZV Bühl und Umgebung wurde ein Drosselabfluss von 20 l/s festgelegt. Die Entlastungshäufigkeit wurde mit dem LRA abgestimmt. Die spätere Stilllegung des Regenüberlaufs Gehrengraben wird bei der Planung des Regenüberlaufbeckens berücksichtigt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das geplante Regenüberlaufbecken mit einem Volumen von 260 m³ herzustellen ist. Das Volumen soll durch ein Rechteckrahmenprofil (Fertigteil) hergestellt werden. Der Drosselabfluss des Regenüberlaufbeckens wird auf 20 l/s begrenzt.
Im weiteren Verlauf sind Abstimmungen mit dem Naturschutz erforderlich.
Mit dem Landratsamt ist ein Benehmen herzustellen.
Das vorliegende artenschutzfachliche Gutachten ist nach Rückmeldung des LRA nicht ausreichend und muss weitergehend aktualisiert werden.
Der Zeitplan sieht für die weitere Vorgehensweise folgendes vor:
• Fertigstellung Entwurfsplanung und Herstellung Benehmen bis Ende 2024
• Fertigstellung Ausführungsplanung bis Ende 2024/ Anfang 2025
• Erstellung Leistungsverzeichnis Januar 2025 bis April 2025
• Veröffentlichung Ende April 2025
• Vergabe Mai 2025
• Baubeginn Juni 2025
• Voraussichtliches Bauende Ende 2026
Die Gesamtkosten des Bauvorhabens (ohne die Kosten für Arten- und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen) sollen sich nach Angabe des beauftragten Ingenieurbüros auf ca. 1,7 Mio. € (brutto) belaufen.
Voraussichtlich werden im Jahr 2024 Mittel in Höhe von ca. 100.000 € und im Jahr 2025 Mittel in Höhe von ca. 700.000 € benötigt. Die restlichen Mittel sollen im Haushaltsjahr 2026 eingestellt werden.
Herr Peter Sackmann vom Ingenieurbüro Zink aus Lauf erläuterte das Vorhaben in der Sitzung anhand einer Präsentation.