Barrierefreiheit
Die Gemeinde Lauf ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.lauf-schwarzwald.de/.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Es sind jedoch schon einige Erleichterungen zur Barrierefreiheit umgesetzt worden wie z. B.
- Vorlesefunktion
- Sprachumschaltung in 8 Sprachen
- Leichte Sprache
Texte und Infos in Leichter Sprache - Programm Fixstern
Fixstern ist ein Programm, mit dem jeder Webseitenbesucher Funktionen individuell anpassen kann, z. B. die Schriftgröße, Farbe der Schrift, spezielle Modi bei kognitiver Beeinträchtigung
- Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
- Deutsche Gebärdensprache:
Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. Diese Anforderung wird bisher nicht erfüllt.
- Barrierefreie Dokumente:
Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente, z.B. im pdf-Format. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein. Diese Anforderung wird bisher nicht durchgehend erfüllt. - Verlinkungen:
Verlinkungen auf Inhalte außerhalb von https://www.lauf-schwarzwald.de/ können auf Inhalte führen, die nicht barrierefrei sind.
Die Gemeinde Lauf ist bemüht ihre Webseite noch weiter zu optimieren und bestehende Barrieren kontinuierlich abzubauen.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.01.2025 erstellt und beruht auf der Bewertung der Prüfgruppe Leichte Sprache der Lebenshilfe Baden-Baden/Bühl/Achern e.V. Sie wurde zuletzt am 14.03.2025 überarbeitet.
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf https://www.lauf-schwarzwald.de/ auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind,
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind.
Diese Mängel können Sie der Gemeine Lauf gerne mitteilen.
Ihre Ansprechperson ist:
Andrea Fallert
Telefon: 07841/2006-21
E-Mail: andrea.fallert@lauf-schwarzwald.de
- Durchsetzungsverfahren
Falls die Gemeinde Lauf Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) oder die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Die Landesbehindertenbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Simone Fischer
Landesbehindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon-Nummer: 0711 279-3360
E-Mail-Adresse: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.