Bauanträge nur in digitaler Form zulässig
Einreichung direkt beim Landratsamt Ortenaukreis
Ab sofort akzeptiert das Baurechtsamt des Ortenaukreises nur noch Unterlagen (Bauvorlagen) in digitaler Form. Diese Änderung betrifft die 29 Städte und Gemeinden, die in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts als untere Baurechtsbehörde fallen.
“Wir haben bereits 2022 die Baugenehmigungsverfahren digitalisiert”, erläutert Amtsleiter Thomas Schaub. “Ab sofort akzeptieren wir ausschließlich Unterlagen, die in digitaler Form, direkt bei uns als zuständiges Baurechtsamt eingereicht werden.” Eine Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde in analoger Form ist ab sofort unzulässig. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und Planenden steht ein nutzerfreundlicher Online-Prozess zur Verfügung. Das Baurechtsamt wird in den digitalen Verfahren über eine Online-Plattform mit den Verfahrensbeteiligten (Antragstellende, Planende und Gemeinden) kommunizieren und auch die Baugenehmigung digital zur Verfügung stellen. Im Jahr 2023 nutzen bereits über 60 Prozent der Antragsstellenden die Möglichkeit der digitalen Antragstellung.
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 8. November 2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen. Damit wurde die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) geändert. Das Gesetz ist am 25. November 2023 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ist, dass alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens oder des Kenntnisgabeverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt bei der Baurechtsbehörde einzureichen sind.