Besucherlenkungskonzept für die Laufer Mark und Artenschutzprogramm
Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 betreut das Vogelschutzgebiet “Acher-Niederung” und setzt Schutzmaßnahmen für gefährdete Vogelarten über das sogenannte “Artenschutzprogramm Vögel” um.
Die Laufer Mark war einst ein Brutgebiet bodenbrütender Vogelarten wie “Großer Brachvogel” und “Kiebitz”, weshalb die Mark in das Vogelschutzgebiet “Acher-Niederung” aufgenommen wurde. Beide Arten sind deutschlandweit vom Aussterben bedroht.
Die Gemeinde Lauf hat über Ökokontomaßnahmen geeignete Lebensräume für die Arten hergestellt und über ein Interreg-Projekt wurden weitere wichtige Strukturen für die Vögel geschaffen. Nach Beurteilung des Regierungspräsidiums stellen aktuell jedoch Besucher insbesondere mit Hunden ein wesentlicher Störungsfaktor dar, der durch eine geeignete Besucherinformation und -lenkung während der Brutsaison verbessert werden muss. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit den getroffenen Gemeinden Lauf und Ottersweier von Dr. Martin Boschert (Planungsbüro Bioplan Bühl) ein Besucherlenkungskonzept entwickelt.
Die bodenbrütenden Vogelarten haben bestimmte, genetisch fixierte Ansprüche an ihren Lebensraum. Das sind vor allem weite Offenlandbereiche mit wenig bis gar keiner Gehölzkulisse (Versteckmöglichkeiten für Prädatoren) und ausreichend Feuchtbiotope zur Nahrungssuche und Wasseraufnahme. Die in der Laufer Mark umgesetzten Maßnahmen sind dementsprechend grundsätzlich gut geeignet, um eine Wiederbesiedlung zu ermöglichen.
Nun ist es von hoher Wichtigkeit, dass die Bereiche während der Brutsaison ausreichend beruhigt werden, damit die Vögel zur Brut schreiten und diese auch erfolgreich abschließen können. Deshalb ist seitens des Regierungspräsidiums vorgesehen, dass die Besucher durch Aufstellen von Informationstafeln sensibilisiert werden und durch Schranken ein befahren mit Fahrzeugen verhindert wird. Eine Allgemeinverfügung soll das Betreten während der Brutsaison für Freizeitsportler und Erholungssuchende einschränken.
Jagd- und Landwirtschaft sind ausgenommen. Vor Boden bearbeitenden Maßnahmen muss laut Regierungspräsidium nur bei Wiesen Rücksprache wegen eventueller Neststandorte oder Aufenthalt von Jungvögeln gehalten werden. Beim Ackerbau sollen die Landwirte aktiv informiert werden, sofern es wegen der Brut von Vögeln auf entsprechenden Grundstücken zu Einschränkungen kommt.
Eine Beruhigung über Betretungsverbote wurde bereits sehr erfolgreich in zwei Teilgebieten (Obersasbacher Mark und Fünfheimburger Wald) des Vogelschutzgebietes umgesetzt.
Lena Zech vom Regierungspräsidium Karlsruhe sowie Dr. Martin Boschert trugen das Artenschutzprogramm im Allgemeinen sowie das Besucherlenkungskonzept mit den geplanten Maßnahmen für das Teilgebiet “Laufer Mark” in der Gemeinderatssitzung vor.
Es wurde außerdem erklärt, dass mit den betroffenen Pächtern Kontakt aufgenommen wird, um über die bevorstehende Maßnahme zu informieren.