Mindestflurkonzept der Gemeinde
Einsatz für bessere Zuschüsse an unsere Landschaftspfleger
Viele Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie das Mähen von Wiesen die mit Adlerfarn zugewachsen sind, werden in Baden-Württemberg über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert. Diese Förderung kann aber nicht überall im Land beantragt werden. Eine Förderung ist nur in bestimmten Gebieten möglich, ein solches Gebiet (oder eine „Förderkulisse“) zeichnet sich zum Beispiel durch ein Mindestflurkonzept aus. Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat am 14.05.2024 die Erstellung eines solchen Konzeptes beschlossen. Im Oktober und November erfolgte, als ein wichtiger Baustein des Konzeptes, die Kartierung der gesamten Gemarkung. Als nächsten Schritt werden alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, mit oder ohne Weidetiere, sowie die Weinbaubetriebe befragt. Dabei geht es in erster Linie um die Tierhaltung, die Schlachtung, die Grünlandpflege, die benötigten Maschinen sowie die Zukunft der Bewirtschaftung. Die Befragungen erfolgen in diesen Wochen. Dazu kommt Jochen Goedecke vom Landschaftsplanungsbüro GEO Plan – Land & Natur telefonisch auf die entsprechenden Personen zu. Gemeinsames Ziel der Gemeinde und des Planungsbüros wird es sein, das Konzept im März der Öffentlichkeit vorzustellen. Mit der Erstellung und amtlichen Anerkennung eines solchen Mindestflurkonzeptes kann die Förderung der LPR über den Landschaftserhaltungsverband (LEV) erfolgen. Gefördert werden können z. B. Weidezäune, die Grünlandpflege oder die Bewirtschaftung („Erstpflege“) von verbuschten Wiesen. Alle so geförderten Maßnahmen dienen der Offenhaltung unserer Wiesen und Weiden im Schwarzwald. Es können z. B. keine Obstbäume für eine Intensivobstanlage /in der Rheinebene finanziert werden.
Bei der Gemeinde stehen Ihnen als Ansprechpartner Frau Stephanie Sartor unter Tel. 07841/2006-12 oder Bürgermeisterin Bettina Kist unter Tel. 07841/2006-11 zur Verfügung.