Mindestflurkonzept und Offenhaltung der Wiesen
Die Wiesen und Weiden machen die Schönheit des Schwarzwaldes aus. Ihre Bewirtschaftung und Offenhaltung wird aber zunehmend schwieriger. Daher hat der Gemeinderat am 28.11.2023 sowie am 14.05.2024 die Erstellung eines Mindestflurkonzeptes beschlossen. Ein Mindestflurkonzept dient der – möglichst langfristigen – Nutzung der Wiesen und Weiden, vor allem in steileren Standorten in Lauf, und somit der Offenhaltung des Schwarzwaldes.
Viele Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie das Mähen von Wiesen die mit Adlerfarn zugewachsen sind, werden in Baden-Württemberg über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert. Diese Förderung kann aber nicht überall im Land beantragt werden. Eine Förderung ist nur in bestimmten Gebieten möglich, ein solches Gebiet (oder eine „Förderkulisse“) zeichnet sich zum Beispiel durch ein Mindestflurkonzept aus. Mit der Erstellung und amtlichen Anerkennung eines solchen Mindestflurkonzeptes kann die Förderung der LPR beim Landratsamt Offenburg beantragt werden. Gefördert werden können z. B. Weidezäune oder die Bewirtschaftung („Erstpflege“) von verbuschten Wiesen. Alle so geförderten Maßnahmen dienen der Offenhaltung unserer Wiesen und Weiden im Schwarzwald. Es können z. B. keine Obstbäume für eine Intensivobstanlage in der Rheinebene finanziert werden.
Der zentrale Baustein eines solchen Mindestflurkonzeptes ist eine detaillierte Karte mit dem Ist-Zustand der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Lauf. Hierzu wird Jochen Goedecke vom Landschaftsplanungsbüro GEO Plan – Land & Natur, das für die Erstellung des Konzeptes beauftragt wurde, in den nächsten vier Wochen Kartierungen in Lauf durchführen.
Über den weiteren Ablauf der Konzepterstellung wird in regelmäßigen Abständen auch im Nachrichtenblatt berichtet.