Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)
Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der VVG „Brachfeld II“ in Achern
hier: Bekanntmachung der Einleitung der Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern (VVG) mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Zweck der Flächennutzungsplanteiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Brachfeld II, 1. Änderung“ (Regelverfahren nach § 2 BauGB), der ebenfalls im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt wird. Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechselwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird im Umweltbericht dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.

Zur Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung in der Zeit
vom 10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025
unter https://www.achern.de/de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum im Bauamt der Gemeinde Lauf, Hauptstr. 70, 77886 Lauf, Zimmer 6 sowie in den drei anderen Mitgliedskommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern, Sasbach und Sasbachwalden in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aus.
Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Achern (stadtplanung@achern.de) abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Achern, 07.03.2025
Manuel Tabor
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft