Briefwahlunterlagen online beantragen
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei der vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag die Abwicklung der Briefwahl an verkürzte Fristen gebunden ist. Sollten Sie die Möglichkeit haben, im Wahllokal vor Ort wählen zu können, nutzen Sie diese Option bitte bevorzugt. Andernfalls beachten Sie dringend den Postlaufweg bei der Briefwahl zum 21. Deutschen Bundestag.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl frühestens erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens ab dem 07.02.2025 sein. Wir bitten höflichst, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.
Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigungen können alle Wahlberechtigten über diesen Link an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche online schnell und bequem von zu Hause aus oder von unterwegs Briefwahl beantragen. Wir empfehlen, diesen Service zu nutzen. Sie helfen somit, schnellstens die Briefwahlunterlagen versandfertig zu machen und sparen nebenbei noch Zeit.
Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das online Antragsformular eingetragen werden. Die Unterlagen können Sie sich nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Für die automatische Prüfung der Daten werden unter anderem die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis an den Antragsteller gesendet.
Alternativ kann der auf der Wahlbenachrichtigung angebrachte QR-Code aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt.
Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
Bitte kontrollieren Sie die Briefwahlunterlagen auf ihre Vollständigkeit:
- Wahlschein
- Stimmzettel
- weißer Stimmzettelumschlag
- roten Briefwahlumschlag
- Merkblatt zur Briefwahl
Die Beantragung des Wahlscheins über das Internet ist bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 12:00 Uhr, aktiv.
Danach ist eine Briefwahlbeantragung noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, möglich. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im Bürgermeisteramt der Gemeinde Lauf, Bürgerservice, Hauptstraße 70, erforderlich, da eine Übersendung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann.
Persönliche Beantragung bzw. Beantragung mit Vollmacht
Die Unterlagen für die Briefwahl können auch bei persönlicher Vorsprache im Rathaus erhalten werden. Ein rollstuhlgerechter Zugang ist möglich. Die Briefwahlunterlagen können entweder persönlich mit der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigung abgeholt (Personalausweis/Reisepass zwingend mitbringen), schriftlich oder per Mail an buergerservice@lauf-schwarzwald.de (unter Angabe von Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum) angefordert werden.
Wenn Sie für eine andere wahlberechtigte Person Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen wollen, benötigen Sie hierzu dessen im Original unterschriebenen Briefwahlantrag und eine schriftliche Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten dürfen.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, Sonntag 23. Februar 2025, um 15.00 Uhr möglich.
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 BWO einen Wahlschein bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.
Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder dieser verloren gegangen ist, kann bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Gemeinde Lauf, Bürgerservice, Hauptstraße 70 ein neuer Wahlschein beantragt werden.
Am Samstag, 22. Februar 2025, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Sonntag, 23. Februar 2025, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist unter folgender Nummer eine Rufbereitschaft eingerichtet: 0171/1419520.
Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice Carina Baban, Sonja Karcher und Ute Stortz unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne weiter: Tel. 07841/2006-18, -19 und -41 oder per E-Mail: buergerservice@lauf-schwarzwald.de .
Bei allgemeinen Fragen zu den Wahlen erhalten Sie beim gemeindlichen Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne Auskunft: Tel. 07841/2006-12 oder per E-Mail: hauptamt@lauf-schwarzwald.de .
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr bei folgender Empfängeradresse eingehen müssen:
Gemeinde Lauf
Hauptstraße 70
77886 Lauf