Welche Mehrheit ist bei einem Bürgerentscheid notwendig?
Da die Gemeinde den Bürgerentscheid auf den Termin der Europa- und Kommunalwahlen gelegt hat ist durch eine gute Beteiligung damit zu rechnen, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen in jedem Falle 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Dabei ist es unerheblich, ob die Mehrheit die Fragestellung mit Ja oder Nein beantwortet.
Die Fragestellung ist Gegenstand der kommenden Gemeinderatssitzung am 23.04.2024. Im gegenseitigen Einvernehmen der Gemeinde und der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens wird die Fragestellung wie folgt vorgeschlagen: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde ein Grundstück zur Errichtung eines Windrades verpachtet?“ Lauf hat in etwa 3.330 Wahlberechtigte. Bei einer Stimmbeteiligung von 50 vom Hundert bräuchte es 833 Stimmen für die Mehrheit. Dies wären dann für unser Beispiel 25 vom Hundert der Wahlberechtigten und somit hätte der Bürgerentscheid seine Gültigkeit. Liegt die Mehrheit unter 20 vom Hundert der Wahlberechtigten (unter 833 Stimmen) würde es beim einstimmigen Gemeinderatsbeschluss bleiben.
Es grüßt Sie herzlichst
Bettina Kist
Bürgermeisterin
Wollten Sie auch schon immer mal etwas fragen?
Melden Sie sich gerne unter Bettina.Kist@lauf-schwarzwald.de