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Wem gehört die Burg Neuwindeck?
Die Burg Neuwindeck gehört nicht der Gemeinde, sondern dem Land Baden-Württemberg. Deshalb ist auch nicht die Gemeinde, sondern das Land für die Unterhaltung und für die Genehmigung einer Nutzung zuständig.  Wenn es keine Genehmigung des Landes für eine Nutzung gibt, ist die Schranke für die Zufahrt zur Burg immer geschlossen,

Aufgrund der nur eingeschränkt zugelassenen Nutzung der Burg, sind dort nur noch öffentliche Veranstaltungen (z.B. Theater, Musik, Vereinsveranstaltungen – keine Privatfeste oder Trauungen) erlaubt.

Am 19. und 20.05.2023 findet mit der Aufführung der “Carmen fantasy” unser diesjähriges kulturelles Highlight im Burginnenhof statt und auch die Laufer Weinwanderung der Laufbachmusikanten lädt am 24.09. zum geselligen Verweilen dort oben ein.

Fußgänger haben jederzeit Zugang in den Burginnenhof. Die Gemeinde hat nach Absprache mit dem Land auf ihre Kosten einen Schließdienst organisiert, durch den es jedermann ermöglicht wird, an Samstagen und Sonntagen im Sommer (ab April) von 10 – 18 Uhr und über den Winter (ab Oktober) von 10 – 17 Uhr den Turm zu besteigen und die atemberaubende Aussicht in alle Richtungen zu genießen.

Es grüßt Sie herzlichst

Bettina Kist
Bürgermeisterin

Wollten Sie auch schon immer mal etwas fragen?
Melden Sie sich gerne unter Bettina.Kist@lauf-schwarzwald.de

  • Was ich immer mal fragen wollte
    • Wie viel Strom wurde im letzten Jahr durch Wasserkraft erzeugt?
    • Was ist das für eine Baumaßnahme in der Niederhofenstraße?
    • Warum wird das Laufer Schloss derzeit nicht mehr beleuchtet?
    • Gibt es in Lauf eine Mittags- und Nachtruhezeit?
    • Wohin wird das Holz aus dem Laufer Wald verkauft?
    • Gibt es in Lauf eine öffentliche Toilette?
    • Wie werden die Sitze des Gemeinderats nach der Wahl am 9.6.24 verteilt
    • Welche Mehrheit ist bei einem Bürgerentscheid notwendig?
    • Ist ein Bürgermeister Bürger seiner Gemeinde?
    • An welchen Stellen in Lauf gibt es öffentliches WLAN?
    • Veränderungen am ehemaligen Hartplatz: Neues Leben für die Gemeinschaft
    • Warum wird der Adventsmarkt an die Neuwindeckhalle verlegt?
    • Wer kann zur neuen Betreuungsgruppe der Nachbarschaftshilfe gehen?
    • Wie fortschrittlich ist die Gemeindeverwaltung bei der Digitalisierung?
    • Parken beim Xertigny-Brunnen
    • Solarpotenzial auf Dachflächen
    • Warum wurde aus der Schulstraße abschnittsweise eine Einbahnstraße?
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Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

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Veranstaltungen

  • Jahreshauptversammlung Laufer Rebdaifl
    09.05.2025
  • Testival und Jump Session - Black Forest Gravity
    10.05.2025
  • Alte Trotte geöffnet
    11.05.2025
  • Generalversammlung Ziegenfreunde Lauf
    16.05.2025
  • Altmaterialsammlung Förderverein der Blasmusik Lauf
    17.05.2025

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr

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