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Interkommunales Gewerbegebiet und Zweckverband

Vielen Laufern ist nicht bekannt, dass es in Achern in der ehemaligen Konversionsfläche “Heid” ein in interkommunales Gewerbegebiet gibt.  Es befindet sich auf der linken Seite wenn man von Sasbachried in Richtung Großweier fährt. Bekannteste Firma für den Bürger dürfte dort die Fa. Fischer Granit sein. Der Ursprung des Gebiets liegt im Jahr 2004, als die Stadt Achern mit den Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Ottenhöfen, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach einen Zweckverband gründete. Ziel war es, die Rahmenbedingungen zur industriellen und gewerblichen Entwicklung der Region durch Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze zu verbessern. Der Zweckverband erwirbt, veräußert und verpachtet Grundstücke, siedelt Betriebe an und unterhält die dafür erforderlichen Erschließungsanlagen und öffentlichen Einrichtungen. Die Verwaltung des Zweckverbands erfolgt über die Stadt Achern.

Einmal im Jahr treffen sich die Vertreter des Zweckverbands, um die Jahresrechnung des Vorjahres und die Planung des Folgejahres zu beschließen. Je nach Höhe der Gewerbe- und Grundsteueraufkommen und der Verwaltungs- und der Betriebskostenumlage erfolgt die jährliche Ausschüttung an die Beteiligten.
So kann die Gemeinde Lauf in diesem Jahr aufgrund des guten Ergebnisses des Vorjahres eine Ausschüttung in Höhe von netto rund 26.000 Euro vereinnahmen.

Es grüßt Sie herzlichst

Bettina Kist
Bürgermeisterin

Wollten Sie auch schon immer mal etwas fragen?
Melden Sie sich gerne unter Bettina.Kist@lauf-schwarzwald.de

  • Was ich immer mal fragen wollte
    • Wie viel Strom wurde im letzten Jahr durch Wasserkraft erzeugt?
    • Was ist das für eine Baumaßnahme in der Niederhofenstraße?
    • Warum wird das Laufer Schloss derzeit nicht mehr beleuchtet?
    • Gibt es in Lauf eine Mittags- und Nachtruhezeit?
    • Wohin wird das Holz aus dem Laufer Wald verkauft?
    • Gibt es in Lauf eine öffentliche Toilette?
    • Wie werden die Sitze des Gemeinderats nach der Wahl am 9.6.24 verteilt
    • Welche Mehrheit ist bei einem Bürgerentscheid notwendig?
    • Ist ein Bürgermeister Bürger seiner Gemeinde?
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    • Veränderungen am ehemaligen Hartplatz: Neues Leben für die Gemeinschaft
    • Warum wird der Adventsmarkt an die Neuwindeckhalle verlegt?
    • Wer kann zur neuen Betreuungsgruppe der Nachbarschaftshilfe gehen?
    • Wie fortschrittlich ist die Gemeindeverwaltung bei der Digitalisierung?
    • Parken beim Xertigny-Brunnen
    • Solarpotenzial auf Dachflächen
    • Warum wurde aus der Schulstraße abschnittsweise eine Einbahnstraße?
    • Wem gehört die Burg Neuwindeck?
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Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
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Fax: 07841 2006-60

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