- Mindestalter: 19 Jahre
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
- mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Nachweis einer in der Regel mindestens zweijährigen Berufstätigkeit
Das selbständige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen beziehungsweise mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
Wenn Sie arbeitslos sind, kann das Kolleg Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigen. Diese Zeiten müssen Sie durch eine Bescheinigung der Arbeitsagentur nachweisen.
Hinweis: Sie dürfen sich nicht mehr bewerben, wenn Ihnen bereits zweimal die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife versagt worden ist. In manchen Fällen werden Bewerber und Bewerberinnen aufgenommen, die im ersten Bildungsweg auf dem Gymnasium erfolglos geblieben sind. Zudem dürfen Sie das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife nicht bereits anderweitig erworben haben.