Erzeuger von pflanzlichen Produkten müssen die Regeln des integrierten und kontrollierten Pflanzenbaus einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie
- Nützlinge (z.B. Raubmilben, Florfliegen) in das Pflanzenschutzkonzept einbeziehen,
- Pflanzenschutzmittel nur mit Begründung einsetzen (der Einsatz muss dokumentiert werden),
- im Getreideanbau keine Wachstumsregulatoren einsetzen und
- im gesamten Betrieb keine klärschlammhaltigen Düngemittel verwenden dürfen.
Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche pflanzliche Produkte finden Sie auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg .
Erzeuger von tierischen Produkten müssen weitergehende Regeln einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie
- nur Tiere mästen, die in Baden-Württemberg oder einem angrenzenden Bundesland geboren wurden,
- überwiegend Futter aus dem eigenen Betrieb verwenden,
- Zukauffuttermittel nur von zugelassenen Lieferanten beziehen,
- den Zukauf von Futtermitteln nachvollziehbar dokumentieren,
- nur Futtermittel verwenden, die nicht GVO-kennzeichnungspflichtig sind,
- mit einem Fachtierarzt oder einer Fachtierärztin einen Betreuungsvertrag zur regelmäßigen Bestandsbetreuung abschließen und
- Tiertransporte tierschutzgerecht durchführen.
Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche tierische Produkte finden Sie auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg