Um die Grundqualifikation zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie absolvieren die (dreijährige) Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" beziehungsweise zur "Berufskraftfahrerin" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb".
- Sie legen eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs ab. Sie besteht aus einer theoretischen Prüfung von 240 Minuten sowie einer praktischen Prüfung von 210 Minuten. Für den Erwerb der Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen.
- Sie können einen Vorbereitungskurs besuchen und anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ablegen. Der Vorbereitungskurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte umfasst eine Dauer von 140 Stunden zu je 60 Minuten. Darin enthalten sind 10 Stunden Fahrpraxis unter Anleitung eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin. Die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden können. Diese dauert 90 Minuten. Eine praktische Prüfung ist hier nicht erforderlich. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen.
Um sich für eine der Prüfungen anzumelden, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK.
Tipp: Ein Muster der Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Diese stellt Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis aus.
Hinweis: Für folgende Fälle sind Schulungs- und Prüfungserleichterungen vorgesehen:
- Sie haben schon eine Lkw-Fahrerlaubnis und wollen diese um die Fahrerlaubnis für die Personenbeförderung erweitern (oder umgekehrt).
- Sie haben schon Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsordnungen für den Güterkraftverkehr oder für den Personenverkehr.