Sie müssen die sofortige Beschwerde schriftlich einlegen, begründen und folgendes angeben:
- Erklärung, inwieweit Sie die Entscheidung der Vergabekammer anfechten möchten und eine abweichende Entscheidung beantragen,
- Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die sich Ihre Beschwerde stützt.
Die Beschwerde muss durch eine Anwältin oder durch einen Anwalt unterzeichnet sein. Ausnahme: Juristische Personen des öffentlichen Rechts benötigen keine anwaltliche Unterschrift.
Sie müssen außerdem die anderen Beteiligten des Verfahrens vor der Vergabekammer von der Einlegung der Beschwerde informieren.
Hält das Beschwerdegericht die Beschwerde für begründet, hebt es die Entscheidung der Vergabekammer auf. Es kann entweder
- in der Sache selbst entscheiden oder
- die Vergabekammer zu einer neuen Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts verpflichten.