Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht.
- Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen:
- ab 24 Jahre: EUR 70,00
- unter 24 Jahre: EUR 37,50.
- Die Gebühr für ein Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00) beträgt für Personen:
- ab 24 Jahre: EUR 92,00
- unter 24 Jahre: EUR 59,50.
- Die Gebühr für ein Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten beträgt für Personen:
- ab 24 Jahre: EUR 102,00 / EUR 124,00
- unter 24 Jahre: EUR 69,50 / EUR 91,50.
- Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten verdoppelt sich, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird. Sie beträgt für Personen:
- ab 24 Jahre: EUR 140,00
- unter 24 Jahre: EUR 75,00.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 31,00 Zuschlag bezahlen.