Informieren Sie sich in den Ausschreibungsmedien über Auftragsbekanntmachungen. Wenn Sie an einem Teilnahmewettbewerb teilnehmen möchten, stellen Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb. Ggf. sind auch bestimmte Nachweise oder Unterlagen gefordert.
Die Vergabestelle wertet die Anträge aus. Wenn die Vergabestelle Sie ausgewählt hat, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die Ausschreibungsunterlagen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, alle geeigneten Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Bei der Angebotserstellung müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
- die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots,
- die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins,
- die vollständige Eintragung der geforderten Preise,
- die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.
Achtung: Sie dürfen die Vertragsunterlagen nicht ändern!
Die bearbeiteten Ausschreibungsunterlagen müssen Sie in der vorgeschriebenen Form übermitteln. Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen ob die Unterlagen mithilfe anderer als elektronischer Mittel einzureichen sind. Auf dem Postweg oder persönlich abgegebene Ausschreibungsunterlagen müssen unterschrieben, in einem verschlossenen Umschlag und entsprechend gekennzeichnet sein.
Die Vergabestelle öffnet die Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist. Sie prüft ordnungsgemäß und fristgerecht eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit,
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit.
Den Zuschlag erhalten Sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, schriftlich. Der Zuschlag gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Die Vergabestelle informiert Sie auch, wenn Sie den Zuschlag nicht erhalten. Nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 30 000 Euro informiert der Auftraggeber auf seiner Internetseite oder auf Internetportalen über den erteilten Zuschlag. Hier wird auch das beauftragte Unternehmen benannt.