Der Arzt bestätigt Ihnen seine Empfehlung für eine medizinische Rehabilitationsleistung auf einem Formblatt. Dieses Formblatt reichen Sie gemeinsam mit dem Rehabilitationsantrag bei der zuständigen Stelle ein. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare.
Die zuständige Stelle kann Ihren Anspruch auf eine medizinische Rehabilitationsleistung von einer neutralen ärztlichen Einrichtung (z.B. Amtsarzt) überprüfen lassen. Wenn notwendig, kann sie auch eine neuerliche körperliche Untersuchung anordne.
Nach Prüfung des Anspruchs bewilligt die zuständige Stelle Ihre medizinische Rehabilitationsleistung oder lehnt Ihren Antrag ab. In beiden Fällen informiert Sie sie durch Bescheid.
Für die Dauer von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gelten folgende Höchstgrenzen:
- für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen: 20 Behandlungstage
- für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen: drei Wochen
Ausnahme: Für Kinder unter 14 Jahren sollten stationäre Kuren vier bis sechs Wochen dauern.
Wenn es aus medizinischen Gründen dringlich erforderlich ist, kann die zuständige Stelle von dieser Beschränkung abweichen.