Sie müssen die Aufnahme in das "Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer" bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie können den Antrag online oder schriftlich stellen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und trägt Sie bei positiver Entscheidung in das Verzeichnis des Landgerichts Stuttgart ein. Eine allgemeine Beeidigung ist nicht erforderlich. Lehnt die zuständige Stelle Ihren Antrag ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweis: Nach der Aufnahme in das Verzeichnis trägt die zuständige Stelle Ihre Daten in die bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) ein. Sie verwendet dafür die in Ihrem Herkunftsstaat übliche Berufsbezeichnung. Sie können der Veröffentlichung ganz oder teilweise widersprechen.
Dolmetscher- oder Übersetzerleistungen dürfen Sie nur unter der in Ihrem Herkunftsstaat üblichen Berufsbezeichnung erbringen.