Melden Sie sich zur Ausbildung bei einer Flugschule oder bei einem Verein Ihrer Wahl an. Dort können Sie die für die Prüfung erforderlichen Theorie- und Praxisausbildung absolvieren.
Planen Sie einen Zeitraum von drei Monaten bis zwei Jahren ein.
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung vor der Luftfahrtbehörde in folgenden Fächern ablegen:
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Grundlagen des Fliegens
- menschliches Leistungsvermögen
- Flugleistung/Flugplanung
- Kommunikation
- betriebliche Verfahren
Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden und wenn die praktische Ausbildung abgeschlossen wurde. Die Flugschule muss die Prüfungsreife bestätigen und die Anmeldung zur Prüfung abschicken. In der praktischen Flugprüfung muss der Prüfling bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers oder einer Prüferin nachweisen, dass er beziehungsweise sie
- die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und
- diese unter normalen und besonderen Bedingungen richtig anwenden kann.
Die Lizenz wird dann mit der Post verschickt und gilt unbefristet. Einige in der Lizenz eingetragene Berechtigungen (zum Beispiel Nachtflug) sind ebenfalls unbefristet gültig, andere Berechtigungen wie zum Beispiel eine Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge (SEP) haben in der Regel eine Gültigkeit von 24 Monaten.