Sie müssen die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher oder Dolmetscherin bei der zuständigen Stelle beantragen. Das gilt auch für die öffentliche Bestellung und Beeidigung als Urkundenübersetzer oder Urkundenübersetzerin.
Sie können den Antrag online oder schriftlich stellen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei positiver Entscheidung folgt die allgemeine Beeidigung beziehungsweise die öffentliche Bestellung und Beeidigung. Lehnt die zuständige Stelle Ihren Antrag ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweis: Nach der Beeidigung trägt die zuständige Stelle Ihre Daten in die bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) ein. Sie können der Veröffentlichung ganz oder teilweise widersprechen.
Hinweis: Die Beeidigung ist auf fünf Jahre befristet. Sie können die Verlängerung der Beeidigung um jeweils weitere fünf Jahre beantragen. Dem Verlängerungsantrag müssen Sie beifügen
- einen Lebenslauf
- ein Führungszeugnis
- nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes, dessen Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf
- eine Erklärung darüber, ob in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung gegen Sie verhängt worden ist.