- Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Studiums einer technischen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Nachweis über die konkrete fachliche Qualifikation für die vorzunehmenden technischen Prüfungen, besonders die Kenntnisse
- des Stands der Technik
- des technischen Regelwerks und
- der einschlägigen Rechtsvorschriften
(vorige Nachweise können durch eine Erklärung des Arbeitgebers erfolgen)
- Nachweis darüber, dass Sie die Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig vom Auftraggeber und von Dritten ausüben, z.B.
- Erklärung des Arbeitgebers, dass Sie im aktiven Berufsleben stehen und in der Ausübung Ihrer Prüftätigkeit frei von Weisungen der Vorgesetzten oder des Arbeitgebers sind
- Nachweis über den Zugriff auf alle Prüfmittel, die für die Durchführung der Überprüfungen notwendig sind
Nutzen Sie die Prüfmittel Dritter, müssen Sie diese und den Prüfaufbau auf Eignung und Konformität mit gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln überprüfen können.
- Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen und themenbezogenem Erfahrungsaustausch
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern. Dazu gehört vor allem die Vorlage der beglaubigten Unterlagen in deutscher Sprache oder die beglaubigte deutsche Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschers.