Für die Eintragung müssen Sie, je nachdem ob es sich um eine Partnergesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt, unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.
Partnergesellschaft
In das Verzeichnis für Partnerschaftsgesellschaften der Architektenkammer Baden-Württemberg können Gesellschaften eingetragen werden, die
- ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Baden-Württemberg haben,
- mindestens ein Mitglied der Architektenkammer als Partner oder Partnerin haben,
- für die Mitglieder der Architektenkammer geltenden Berufspflichten beachten und
- für sich oder die Partner und Partnerinnen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Hinweis: Die Berufshaftpflichtversicherung muss Personenschäden von mindestens 1.500.000 Euro und sonstige Schäden von mindestens 300.000 Euro absichern. Sie muss eine fünfjährige Nachhaftung enthalten.
Kapitalgesellschaft
In das Verzeichnis für Kapitalgesellschaften der Architektenkammer Baden-Württemberg können Gesellschaften eingetragen werden,
- die ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Baden-Württemberg haben,
- deren Beteiligte natürliche Personen sind, die freiberufliche Leistungen auf dem Gebiet der Planung, Beratung, Projektsteuerung oder Objektüberwachung im Bauwesen erbringen,
- deren Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen oder Vorstände in die Architektenliste eingetragen sind,
- deren in die Architektenliste eingetragenen Mitglieder sowohl die Mehrheit des Kapitals als auch die Stimmenmehrheit unter den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen innehaben,
- deren Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach eine treuhänderische Übertragung und Ausübung von Gesellschaftsrechten und von Geschäftsführerbefugnissen unzulässig ist und
- deren Gesellschaftsvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach die für die in der Architektenliste eingetragenen Beteiligten geltenden Berufspflichten von der Gesellschaft beachtet werden.
Hinweis: Eventuelle Aktien müssen auf die Namen der Mitglieder lauten.