Das Fahrtenbuch müssen Sie
- zeitnah,
- fortlaufend und
- in einer Buch-Form führen.
Achtung: Nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen müssen ausgeschlossen oder deutlich als solche erkennbar sein. Lose geführte Aufzeichnungen erfüllen nicht die Voraussetzungen eines Fahrtenbuches.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- für betriebliche oder berufliche Fahrten:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen Fahrt
- Reiseziel, bei Umwegen auch die Reiseroute
- Reisezweck
- Namen der aufgesuchten Geschäftspartner
- für Privatfahrten:
- es genügt, wenn Sie jeweils die Kilometerangaben eintragen.
- für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Arbeitsstätte:
- jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch reicht aus
Hinweis: Sie können auch ein elektronisches Fahrtenbuch führen. Voraussetzung ist, dass Sie
- dieselben Angaben wie bei einem manuell geführten Fahrtenbuch erfassen und
- es regelmäßig führen.
Elektronische Fahrtenbücher können Sie von verschiedenen Herstellern erwerben. Bei elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben bereits durch das Programm technisch ausgeschlossen sein, zumindest aber dokumentiert und offen gelegt werden. Tabellenkalkulationsprogramme erfüllen diese Voraussetzungen nicht.