Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beteiligt bei Bedarf die zuständige Ausländerbehörde. Im Visumverfahren müssen Sie Angaben über Ihre Arbeitsstelle im Bundesgebiet machen. So kann die Behörde prüfen, ob die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen muss.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum oder Ihre bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Hinweis: Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, wenn diese erforderlich ist.
Auf die Möglichkeit der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz wird an dieser Stelle hingewiesen.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".