Sie müssen Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünschen. Nutzen Sie dazu das im Internet abrufbare Merkblatt mit Formular „Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“.
Üben Sie mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, können Sie den Antrag auf Befreiung nur einheitlich für alle zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen stellen.
Über den Befreiungsantrag müssen Sie alle weiteren Arbeitgeber informieren, bei denen Sie einen Minijob ausüben. Dies gilt auch für zukünftige Arbeitgeber.
Die Befreiung wirkt ab Beginn des Kalendermonats des Antragseingangs beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Befreiungsantrages bei ihm meldet. Versäumt er das, beginnt die Befreiung erst im Folgemonat nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale.