Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das Antragsformular.
Eine Anerkennung der zuständigen Stelle ist befristet auf drei Jahre. Die Anerkennung kann um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden.
Eine Anerkennung kann auch widerrufen werden. Das ist möglich, wenn
- nachträglich die Voraussetzungen für Ihre Anerkennung als Bildungseinrichtung wegfallen oder
- Sie Veranstaltungen als Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg durchführen,
- bei denen der Unterricht pro Tag nicht durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden dauert (Pausen nicht eingerechnet),
- bei denen die Teilnehmer bezogen auf die Gesamtzeit der Veranstaltung mehr abwesend als anwesend sind (gilt bei mehrtägigen Veranstaltungen, E-learning und blended-learning),
- die nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Einklang stehen,
- bei denen Sie die Teilnahme von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband, einer Religionsgemeinschaft oder einer ähnlichen Vereinigung abhängig machen,
- die unmittelbar der Durchsetzung politischer Ziele dienen,
- die der Erholung, der privaten Haushaltsführung oder der Körperpflege dienen,
- die der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung dienen,
- die dem Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten ohne beruflichen Bezug dienen,
- die dem Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis oder ähnlicher Berechtigungen dienen oder
- die als Studienreise mit überwiegend touristischem Charakter durchgeführt werden.