Sie müssen als Stammbetrieb die Förderung schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie herunterladen. Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an das Wirtschaftsministerium.
Es prüft Ihren Antrag und klärt, ob entsprechende Gelder (Haushaltsmittel) für die Prämie zur Verfügung stehen. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid.
Die Auszahlung erhalten Sie frühestens, wenn mindestens 20 Wochen der Ausbildung im Partnerbetrieb absolviert sind bzw. bei Kurzarbeit die Ausbildung im Partnerbetrieb abgeschlossen ist. Die Prämie wird einmalig ausgezahlt, es erfolgen keine Teilzahlungen.
Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie einen Verwendungsnachweis vorlegen. Entsprechende Formulare erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.
Das Wirtschaftsministerium ist berechtigt, die Verwendung der Zuwendung unmittelbar beim Stammbetrieb zu prüfen.