Einvernehmliche Regelung
Bei Fragen zum Unterhalt erhalten Sie als alleinerziehender Elternteil kostenlos Rat und Unterstützung durch das örtliche Jugendamt. Dort können Sie auch die Höhe Ihres Anspruches ermitteln lassen.
Die Beratung erfolgt ebenfalls im Zusammenhang mit einer Anerkennung der Vaterschaft (Beurkundung durch das Jugendamt).
Machen Sie den Unterhaltsanspruch schriftlich geltend und streben Sie als Erstes eine einvernehmliche Regelung an. Eine freiwillige Verpflichtung beurkundet das Jugendamt. Mit der Urkunde ("vollstreckbarer Titel") ist Ihre Forderung auch im Streitfall sofort durchsetzbar.
Unterhaltsklage
Kommt die oder der der Unterhaltsverpflichtete Ihrer Forderung nicht nach, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Im gerichtlichen Verfahren müssen Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, die für den Unterhaltsanspruch in einem früheren Vollstreckungstitel maßgeblich waren, kann zu einer Abänderungsklage berechtigten.