Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten. Es empfiehlt sich, sie frühzeitig zu kontaktieren.
- Sie können den Antrag online stellen. Oder Sie beantragen die Förderung schriftlich. Die Antragsformulare können Sie auch persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anfordern.
- Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung. Sie erhalten einen Bescheid über die staatlichen Zuschüsse.
- Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen. Den Darlehensvertrag müssen Sie ausfüllen. Vergessen Sie nicht die Angaben zum Pass beziehungsweise Personalausweis oder legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Mit Ihrer Unterschrift unter den Darlehensvertrag nehmen Sie die Konditionen an. Lassen Sie Ihre Unterschrift bei einer Bank bestätigen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der im Bewilligungsbescheid genannten Frist bei der KfW ein, kommt der Darlehensvertrag zustande .
- Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.
Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem der Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch von Beginn des Antragsmonats an. Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden.