Als Unternehmerin oder Unternehmer mit Unternehmenssitz in Deutschland erhalten Sie die Erlaubnis unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie und die als Verkehrsleiterin oder Verkehrsleiter benannte Person sind zuverlässig. Sowohl das Unternehmen als auch die Verkehrsleiterin oder der Verkehrsleiter müssen die Zuverlässigkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein. Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen benötigt das Unternehmen Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen 5.000 Euro. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen. Wenn ausschließlich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen eingesetzt werden, sind 1.800 Euro für das erste Fahrzeug nachzuweisen. Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug, das eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen hat, sind 900 Euro nachzuweisen.
- Sie oder die als Verkehrsleiterin oder Verkehrsleiter benannte Person sind fachlich geeignet.
Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.
Alle bisher als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen wurden.
Hinweis: Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.
Fachlich geeignet sind Sie auch, wenn Sie in einem Güterkraftverkehrsunternehmen gearbeitet haben:
- mindestens zehn Jahre,
- in der Zeit zwischen dem 4. Dezember 1999 und 4. Dezember 2009 ununterbrochen,
- in einer leitenden Funktion.
Die für Sie zuständige IHK prüft, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
Sofern Sie ein Güterkraftverkehrsunternehmen betreiben möchten, das ausschließlich Kraftfahrzeuge von 2,5 bis höchstens 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzt, sind Sie ebenfalls fachlich geeignet, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben zehn Jahren in einem Güterkraftverkehrsunternehmen gearbeitet;
- für 10 Jahr ununterbrochen vor dem 20. August 2020 und
- Sie haben das Unternehmen geleitet.
Das Landratsamt bzw. der Stadtkreis, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, ist dafür zuständig, diese Voraussetzungen zu prüfen.