Sie können die ICT-Karte erhalten, wenn Sie
- in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder als Spezialist tätig werden und
- direkt vor dem unternehmensinternen Transfer mindestens sechs Monate und für die Zeit des Transfers dem Unternehmen ununterbrochen angehören.
Der Transfer muss eine Dauer von 90 Tagen überschreiten und maximal drei Jahre andauern.
Bei einem Traineeaufenthalt beträgt die maximale Gültigkeitsdauer ein Jahr.
Folgende Voraussetzungen müssen vor allem für den Transfer eines Arbeitnehmers innerhalb seines Unternehmens oder Unternehmensgruppe erfüllt werden:
- Nachweis der Qualifikation als Führungskraft, Spezialist oder Trainee
- Beschäftigung im Unternehmen seit mindestens 6 Monaten
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Arbeitsvertrag mit der betreffenden Unternehmensniederlassung beziehungsweise Abordnungsschreiben oder ergänzende Entsendungsvereinbarung des Arbeitgebers
- Wohnsitz und Lebensmittelpunkt des Bewerbers oder der Bewerberin in einem Drittstaat
- Der Arbeitsvertrag muss mit denen des aufnehmenden Unternehmens vergleichbar sein