Eine Genehmigung zur Ein- oder Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.
Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen:
Laden Sie sich das Antragsformular und das Folgeformular herunter
- Füllen Sie es aus und schicken Sie es gemeinsam mit den für die Art des Antrages erforderlichen Nachweisdokumenten an das Bundesamt für Naturschutz.
- Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
- Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.
Wenn Sie die Genehmigung elektronisch beantragen:
- Gehen Sie auf www.cites-online.de und folgen Sie den Anweisungen
- dort stehen Ihnen zusätzlich verschiedene Serviceleistungen zur Verfügung, z. B.
- die Übersendung von Nachweisdokumenten gemeinsam mit dem elektronischen Antrag,
- die Auswahl der Zahlungsart und
- die lokale Speicherung des gestellten Antrages auf Ihrem PC zur späteren Weiterbearbeitung bzw. Nutzung als Vorlage für neue Anträge.
- Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
- Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.