Sie beauftragen eine zugelassene Energieberaterin/einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude.
- Die Energieberaterin oder der Energieberater stellt dann über das Onlineportal des BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält einen Förderbescheid.
- Um den Antrag online zu stellen, muss sich die Energieberaterin oder der Energieberater mit ihrem/seinem Nutzerkonto anmelden.
- Falls die Energieberaterin oder der Energieberater noch kein Nutzerkonto har, muss sie/er sich beim BAFA registrieren („Berater-Anerkennung“)
- Die Energieberaterin oder der Energieberater hat nun maximal neun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern.
- Für die Beratungsleistung stellt Ihnen die Energieberaterin oder der Energieberater eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
- Nach dem Erläuterungsgespräch, das mit Ihrem Einverständnis auch telefonisch geführt werden kann, müssen Sie und die Energieberaterin oder der Energieberater noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt die Energieberaterin oder der Energieberater zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor.
- Zuletzt wird der Zuschuss an die Energieberaterin oder den Energieberater ausgezahlt.