Sie können Ihre elektronischen Rechnungen
- durch E-Mail senden,
- direkt hochladen oder
- seit dem 14. März 2022 mittels PEPPOL beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg einbringen.
Das PEPPOL eDelivery Network ist ein europäisches Transportnetzwerk für den Austausch von Dokumenten mit der öffentlichen Verwaltung.
Die Übermittlung Ihrer elektronischen Rechnung über den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg erfolgt folgendermaßen:
- Ihre eingebrachte elektronische Rechnung wird automatisch auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
- Anschließend wird Ihre geprüfte elektronische Rechnung dem Rechnungsempfänger zum Abruf bereitgestellt.
- Geben Sie stets die Leitweg-ID an, die Sie von Ihrem Auftraggeber bekommen haben.
- Ihre Rechnung gilt als dem Rechnungsempfänger zugestellt, sobald sie erfolgreich beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg eingebracht wurde.
Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Unterlagen zulässig:
- PDF-Dokumente
- Bilder (PNG, JPG)
- Textdateien (CSV)
- Excel-Tabellendokumente (XLSX)
- OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)
Stimmen Sie andere Formate im Vorfeld ihrer Verwendung mit dem jeweiligen Rechnungsempfänger ab. Rechnungen dürfen einschließlich der rechnungsbegründenden Unterlagen einen Maximalumfang von 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten und maximal 100 rechnungsbegründende Unterlagen aufweisen.