Eine Antragstellung ist in der Regel nur online möglich.
Bitte beachten Sie: Anträge können nur rückwirkend gestellt werden.
Der Verfahrensablauf variiert je nach Beschäftigungsstatus:
- Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen von ihren Arbeitgebern ausgezahlt. Ab der siebten Woche müssen sie selbst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, um weiterhin eine Entschädigung zu erhalten.
- Bei Arbeitgebern:
Arbeitgeber können sich die an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlte Entschädigung anschließend auf Antrag zurückerstatten lassen. Sie können Anträge für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam stellen.
- Bei Selbstständigen:
Selbstständige können den Antrag selbst stellen.
Nach Prüfung des Anspruchs durch die Behörde wird ein entsprechender Bescheid erteilt. Die Auszahlung der Entschädigungsleistung erfolgt durch die Landesoberkasse BW und erfolgt direkt auf die vom Antragsteller/von der Antragstellerin angegebene Kontoverbindung.