Eine Antragstellung ist in der Regel nur online möglich. Hier erhalten Sie auch weitere hilfreiche Informationen.
Bitte beachten Sie: Anträge können nur rückwirkend gestellt werden.
Der Verfahrensablauf variiert je nach Beschäftigungsstatus:
- Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten die Entschädigung für die gesamte Dauer von ihren Arbeitgebern ausgezahlt.
- Bei Arbeitgebern:
Arbeitgeber können sich die an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlte Entschädigung anschließend auf Antrag zurückerstatten lassen. Sie können Anträge für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam stellen.
- Bei Selbstständigen:
Selbstständige können den Antrag selbst stellen.
Nach Prüfung des Anspruchs durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid. Die Auszahlung der Entschädigungsleistung erfolgt durch die Landesoberkasse BW und erfolgt direkt auf die vom Antragsteller/von der Antragstellerin angegebene Kontoverbindung.