Sie müssen sich um Ihr Aufenthaltsrecht kümmern, wenn Sie
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt oder gearbeitet haben und
- einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft:
- Sie besitzen die britische Staatsangehörigkeit oder
- Sie besitzen als Familienangehörige/r einer Person mit britischer Staatsangehörigkeit eines dieser deutschen Dokumente:
- Aufenthaltskarte oder
- Daueraufenthaltskarte oder
- Sie sind am 31. Dezember 2020 Familienangehöriger oder Familienangehörige einer Person mit britischer Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnt und ziehen später zu dem britischen Staatsangehörigen nach Deutschland um.
Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um in Deutschland Rechte aus dem Austrittsabkommen geltend machen zu können:
- Sie müssen am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt haben und auch weiterhin in Deutschland wohnen.
- Sie müssen zudem am 31. Dezember 2020 auch freizügigkeitsberechtigt gewesen sein. Dies ist der Fall, wenn Sie
- in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben,
- in Deutschland Arbeit gesucht haben - wobei ein Zeitraum der Arbeitssuche von über sechs Monaten nur dann zu einem Freizügigkeitsrecht führt, wenn die begründete Aussicht bestand, dass Sie einen Arbeitsplatz finden,
- in Deutschland selbständig (gewerblich oder freiberuflich) tätig gewesen sind,
- in Deutschland nicht erwerbstätig gewesen sind - etwa als Rentnerin oder Rentner oder als Studierende - und über ausreichende Existenzmittel einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes verfügt haben.
Wenn Sie eine Daueraufenthaltskarte besitzen, gilt folgendes:
- Wenn Sie im Besitz einer Daueraufenthaltskarte sind, die an Staatsangehörige eines EU-Staates auf Antrag ausgegeben wird (§ 4a Freizügigkeitsgesetz/EU), müssen Sie Ihren Aufenthalts trotzdem bei der Ausländerbehörde anzeigen.
- Wenn Sie als drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eine Daueraufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige besitzen, müssen Sie Ihren Aufenthalt nicht anzeigen.