- Nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kontakt auf. Eine Antragsberatung ist obligatorisch.
- Reichen Sie den Antrag per E-Mail ein. Nutzen Sie dafür das zur Verfügung gestellte Formular.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
- Schicken Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen an die Rechtsaufsichtsbehörde und an das zuständige Regierungspräsidium.
Die Rechtsaufsichtsbehörde beurteilt den Antrag aus gemeindewirtschaftlicher Sicht und leitet ihre Stellungnahme an das zuständige Regierungspräsidium weiter.
Es werden alle Anträge gesammelt und in Absprache mit dem zuständigen Ministerium abschließend beurteilt. Nach Entscheidung über die Anträge erhalten Sie in der Regel eine schriftliche vorab Information. Zeitgleich wird auch in der Presse über die Entscheidung informiert.
Den entgültigen Förderbescheid erhalten Sie zeitnah nach der Veröffentlichung. Darin finden Sie Informationen über die Förderhöhe, die Auszahlung und das weitere Verfahren.