Antragstellung und Bewilligung
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind
- die kommunalen Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG und
- kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.
Förderanträge müssen im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr gestellt werden. Die Einreichung der Anträge ist bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme möglich.
Bei positiver Prüfung des Antrags bewilligt das Ministerium für Verkehr in der Regel im Jahr der Antragstellung.
Auszahlung der Förderung
In jährlichen Auszahlungstranchen zahlt die zuständige Stelle die Förderung aus.
Es werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 Prozent des festgesetzten jährlichen Zuwendungsbetrages gewährt.
Endabrechnung
Am Ende der Förderung erstellt der Zuwendungsempfänger eine Endabrechnung der Linie.
Die Endabrechnung setzt sich unter anderem zusammen aus einer Bestätigung der geleisteten Fahrplankilometer der Regiobuslinie und Nachweisen über die erbrachten Aufwendungen für Marketingaktivitäten. Auf dieser Basis erstellt der Zuwendungsgeber einen Schlussbescheid.