In Baden-Württemberg gibt es weiträumig einige wenige, größtenteils erdgedeckte Rohrfernleitungen (Pipelines), in denen flüssige und gasförmige Stoffe transportiert werden.Dazu gehören große überregionale Leitungen der chemischen Industrie, der Mineralölwirtschaft und der Gaswirtschaft sowie werksüberschreitende Rohrfernleitungen zwischen Industriestandorten.
Die Genehmigung und Überwachung von Rohrfernleitungen ist Aufgabe der Regierungspräsidien. Rechtliche Grundlage sind das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Rohrfernleitungsverordnung des Bundes.Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Regel für Rohrfernleitungen, die vom Ausschuss für Rohrfernleitung (AfR) erarbeitet werden.
Rohrfernleitungen müssen regelmäßig von Prüfstellen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Prüfstelle ist jede Sachverständigenorganisation oder jede nach anderen Rechtsvorschriften zugelassene Überwachungsstelle, die auf Antrag als Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen anerkannt worden ist.