Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.
- Für die elektronische Antragstellung melden Sie sich mit Ihrem Service-Konto an.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
- Wählen Sie das gewünschte Prostitutionsgewerbe aus, z. B. Betrieb einer Prostitutionsstätte.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Schicken Sie den Antrag ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Im weiteren Verfahren holt die zuständige Stelle zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit eine Stellungnahme bei der Polizei ein. Bei Bedarf können zur Prüfung des Betriebskonzeptes weitere Stellen und Fachbereiche beteiligt werden, zum Beispiel Bauordnungs-, Bauplanungs-, Gesundheits-, Immissionsschutz-, Fahrzeug-Zulassungs-, Gewerbe- und Ordnungsbehörde sowie Jugendamt.
Sie dürfen das Prostitutionsgewerbe erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.