Sie haben sich mit einer oder mehreren Kommunen für die Schulung zusammengeschlossen und in diesem Förderzeitraum noch an keiner Inhouse-Schulung teilgenommen.
Förderfähig sind interkommunale Zusammenschlüsse aus mindestens zwei kommunalen Gebietskörperschaften.
In begründeten Ausnahmefällen kann nach einer Prüfung durch den Zuwendungsempfänger auf Zweckmäßigkeit, insbesondere bezüglich der Anzahl geschulter Mitarbeiter, eine Inhouse-Schulung ohne Zusammenschluss stattfinden. Die übrigen Förderbedingungen haben weiterhin Bestand.
- Es können bis zu 3 Schulungstage pro Zusammenschluss je Förderzeitraum gefördert werden.
- Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg als Zuwendungsgeber gewährt Zuwendungen für diesen Zuwendungszweck als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Bei der Inhouse-Schulung entspricht das 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 1.700 pro Schulungstag.