Eine vorzeitige Rückzahlung nach bereits begonnener Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens in Raten können Sie schriftlich oder online beantragen.
- Stellen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen formlosen Antrag. Dies ist auch online möglich. Darin müssen Sie mitteilen, wann und wie viel Sie vorzeitig zurückzahlen wollen.
- Sie können auch nur einen Teilbetrag vorzeitig zurückzahlen, bekommen dann aber einen geringeren Nachlass. Hierfür müssen Sie mindestens einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 zurückzahlen wollen, der tatsächliche Zahlungsbetrag verringert sich um den Nachlass.
- Nach Prüfung des Antrags durch das BVA erhalten Sie einen Bescheid mit Ihrem vorzeitig zu zahlenden Betrag und dem Nachlass.
- Es steht Ihnen frei, ob Sie dieses Angebot annehmen.
- Wenn Sie das Angebot annehmen, überweisen Sie den Zahlungsbetrag innerhalb der im Bescheid genannten Frist.
- Hinweis: Für die Einhaltung der Frist gilt das Datum des Geldeingangs auf dem Konto bei der Bundeskasse-Halle.
Wenn Sie noch nicht begonnen haben, Ihr BAföG-Darlehen in Raten abzuzahlen:
- Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt den sogenannten „Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid“.
- Der Bescheid enthält ein Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung des BAföG-Darlehens mit dem größtmöglichen Nachlass.
- Sie können frei entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen oder die Ratenzahlung nach vorliegendem Tilgungsplan aufnehmen.
- Möchten Sie das Angebot annehmen, müssen Sie den im Bescheid genannten Geldbetrag fristgerecht auf das Konto der Bundeskasse Halle (BUKA) überweisen.
- Sie können auch nur einen Teilbetrag vorzeitig zurückzahlen, bekommen dann aber einen geringeren Nachlass. Hierfür müssen Sie mindestens einen Betrag in Höhe von 500,00 EUR zurückzahlen wollen, der tatsächliche Zahlungsbetrag verringert sich um den Nachlass.
- Stellen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in diesem Fall einen formlosen Antrag. Dies ist auch online möglich. Darin müssen Sie mitteilen, wann und wie viel Sie vorzeitig zurückzahlen wollen.
- Nach Prüfung des Antrags durch das BVA erhalten Sie einen Bescheid mit Ihrem vorzeitig zu zahlenden Betrag und dem Nachlass.
- Es steht Ihnen frei, ob Sie dieses Angebot annehmen.
- Wenn Sie das Angebot annehmen, überweisen Sie den Zahlungsbetrag innerhalb der im Bescheid genannten Frist.
Hinweis: Wer während der Dauer einer ihm vom BVA wegen geringen Einkommens gewährten Freistellung von der Rückzahlung trotzdem Tilgungsleistungen auf diese Raten erbringt, erhält darauf keinen Nachlass.