Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport müssen Sie über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen. Dafür müssen Sie sich zuerst Registrieren.
Registrierungsverfahren:
- Der/Die von Ihnen als Antragsteller beauftragte Bevollmächtigte muss sich zunächst im Online-Portal registrieren.
- Nach Absenden der Registrierungsdaten erhält der/die Bevollmächtigte eine E-Mail zur Verifizierung seiner/ihrer E-Mail-Adresse. Nach erfolgreicher Verifizierung wird ein PIN-Brief an die angegebene Geschäftsadresse des/der Bevollmächtigten versandt.
- Die PIN wird dann für die eigentliche Antragsstellung benötigt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsadresse des/der Bevollmächtigten zwingend mit der Adresse im jeweiligen Berufsregister übereinstimmen muss, da sonst die Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
- Das Registrierungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, beispielsweise kann der Versand des PIN-Briefes bis zu 5 Werktage dauern. Daher wird eine frühzeitige Registrierung empfohlen.
Antragstellung:
- Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über das zur Verfügung gestellte elektronische Verfahren/Online-Portal.
- Der Link zur Antragsseite wird nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail an Ihre/Ihren Bevollmächtigte/n versandt.
- Ihre/Ihr Bevollmächtigte/r geht auf den Link der Antragsseite und füllt den Antrag aus. Um einen Antrag stellen zu können, wird das Aktenzeichen aus der obengenannten E-Mail und die PIN aus dem PIN-Brief benötigt.
- Die erforderlichen Unterlagen müssen direkt von Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten im Portal hochgeladen werden. Die Unterlagen müssen nicht zusätzlich per Post an das BVA zugeschickt werden. Die Antragstellung erfolgt vollelektronisch.
- Nach der Bearbeitung des Antrags erhält die/der von Ihnen bevollmächtige Antragstellerin/Antragssteller den Bewilligungsbescheid oder gegebenenfalls den Ablehnungsbescheid auf dem Postweg.
- Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach dem der Bewilligungsbescheid zugestellt wurde.