Die Entschädigungen werden nur auf Antrag ausgezahlt.
Füllen Sie den Entschädigungsantrag vollständig aus und fügen Sie gegebenenfalls notwendige Nachweise bei.
Bitte stellen Sie nur einen Antrag für die gesamte Prüfung (schriftlicher und mündlicher/praktischer Teil) mit allen entschädigungspflichtigen Tätigkeiten.
Bei Tätigkeiten in mehreren Ausschüssen ist für jeden Ausschuss ein eigener Entschädigungsantrag einzureichen.
Die Anträge werden nach Antragsdatum bearbeitet und ausgezahlt.
Wenn Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg oder bei der AOK Baden-Württemberg beschäftigt sind, müssen Sie Ihre Reisekosten direkt bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Zu Beginn des Folgejahres erhalten Sie eine Bescheinigung über die ausgezahlten Entschädigungsbeträge, da diese als Bruttovergütung gezahlt werden. Sie sind bei der Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit anzugeben. Innerhalb des gesetzlich festgelegten Freibetrags sind die Entschädigungen steuer- und sozialabgabenfrei.